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Kooperationen

Modelle der Kooperation

Für den Aufbau einer konsortialen Finanzierung stellt sich neben der Frage nach der Höhe und Struktur der Beiträge auch die Frage, wer die Finanzierung gegenüber den Bibliotheken organisiert. Je nach Publikationsangebot, Fachgebiet und Zielgruppe kommen hierfür verschiedene Kooperationsmodelle in Betracht. Es gibt im Wesentlichen drei Modelle. Das erste Modell ist die Zusammenarbeit mit einem bestehenden nationalen oder regionalen Konsortialführer. Das zweite Modell ist die Beteiligung an einem fachspezifischen Konsortium. Das dritte Modell ist die Zusammenarbeit mit internationalen Open-Access-Kollektiven.

Konsortialführer

Ein Konsortialführer kümmert sich um die Organisation und Verwaltung der Finanzierung für eine Gruppe von Bibliotheken. In Deutschland spielen dabei vor allem die bestehenden regionalen und überregionalen Bibliothekskonsortien eine Rolle. Ein Beispiel ist das Niedersachsenkonsortium an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Über dieses Konsortium können Einrichtungen an verschiedenen gemeinschaftlichen Angeboten mitmachen.

Für einen Publikationsanbieter ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Konsortialführer vorteilhaft. So muss er nicht mit jeder einzelnen Bibliothek eine eigene Vereinbarung treffen oder die Kommunikation separat führen. Der Konsortialführer sammelt die Interessen und verwaltet die Abläufe der teilnehmenden Einrichtungen. Besonders bei Vertragsabschluss, Rechnungsstellung, Kommunikation und Verlängerung der Vereinbarungen kann er helfen.

Für die Bibliotheken liegt der Vorteil vor allem darin, dass sie auf bereits etablierte Abläufe und Ansprechpartner zurückgreifen können. Ein Open-Access-Angebot wird so in die bestehenden Strukturen der Erwerbung und Lizenzverwaltung eingebunden. Für einen Publikationsanbieter kann die Zusammenarbeit mit einem Konsortialführer besonders dann sinnvoll sein, wenn es schon ein funktionierendes Konsortialnetzwerk gibt. Das gilt auch, wenn die Zielgruppe des Publikationsangebots mit diesem Netzwerk weitgehend übereinstimmt.

Allerdings liegt bei diesem Modell die Verantwortung für das konkrete Finanzierungsmodell grundsätzlich beim Publikationsanbieter. Der Konsortialführer ist vor allem Vermittler und Administrator. Er entwickelt das Finanzierungsmodell nicht unbedingt selbst und trägt auch nicht immer das finanzielle Risiko der Finanzierung.

Fachspezifische Konsortien

Eine zweite Möglichkeit ist, die Finanzierung über ein fachspezifisches Konsortium zu regeln. Ein Beispiel dafür ist OLEcon (Open Library Economics), eine Initiative der ZBW, Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. OLEcon hilft Zeitschriften beim Wechsel zu wissenschaftsgeleitetem Diamond Open Access. Dafür stellt OLEcon ein Finanzierungskonsortium aus Bibliotheken zusammen.

Der wichtigste Unterschied zu einem allgemeinen Bibliothekskonsortium liegt in der fachlichen Ausrichtung. Ein regionaler Konsortialführer kann Publikationsangebote aus verschiedenen Fachgebieten zusammenfassen. Ein fachspezifisches Konsortium richtet sich dagegen an eine klar bestimmte wissenschaftliche Community. So können Bibliotheken besser einschätzen, wie wichtig ein Angebot für ihre Fachgebiete ist und wie stark es von ihrer eigenen Forschungsgemeinschaft genutzt wird.

Für Publikationsangebote kann dies besonders dann von Vorteil sein, wenn sie eine klar abgegrenzte Fachcommunity ansprechen. Die Bedeutung des Publikationsangebots lässt sich dann besser über die Fachrelevanz vermitteln. Gleichzeitig kann man potenzielle Unterstützer gezielter finden. Bei OLEcon wird zum Beispiel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Publikationen von Forschenden einer Einrichtung oder die Mitarbeit ihrer Forschenden in Editorial Boards Gründe für eine finanzielle Unterstützung sein können.

Ein fachspezifisches Konsortium kann so nicht nur eine verwaltende Aufgabe übernehmen. Es kann auch als fachliche Vermittlungsstelle zwischen Publikationsprojekt und Bibliotheken dienen. Das ist vor allem für kleinere oder wissenschaftlich geführte Publikationsprojekte wichtig, die nicht die Bekanntheit oder Reichweite großer Verlage haben.

Internationale Open-Access-Kollektive

Eine dritte Form der Zusammenarbeit bieten internationale Organisationen, die gemeinsame Finanzierungsmodelle für Open Access organisieren. Ein Beispiel für Bücher ist das Open Book Collective (OBC). Das OBC bringt Bibliotheken, Verlage und Publikationsdienstleister zusammen. Es ermöglicht Bibliotheken, einzelne „Supporter Programmes“ oder gebündelte Pakete zu unterstützen. Die Finanzierung beschränkt sich damit nicht auf eine einzelne Publikation oder einen einzelnen Verlag. Sie kann mehrere Open-Access-Initiativen gleichzeitig umfassen.

Das OBC übernimmt dabei eine größere Rolle als ein klassischer Konsortialführer. Es stellt eine eigene Infrastruktur bereit. Über diese können Open-Access-Initiativen ihre Finanzierungsangebote präsentieren und Bibliotheken passende Unterstützungsprogramme auswählen. Die teilnehmenden Einrichtungen können einzelne Programme oder Pakete abonnieren. Das OBC übernimmt danach zum Beispiel die Zahlungsabwicklung.

Für Zeitschriften verfolgt das 2026 gestartete Open Journals Collective (OJC) einen ähnlichen Ansatz, der sich aber auf Journals konzentriert. Das OJC bringt Bibliotheken, University Presses und gemeinnützige Verlage zusammen. Es bündelt Investitionen in von der Wissenschaft geführte Diamond-OA-Zeitschriften. Bibliotheken können so nicht nur einzelne Zeitschriften, sondern auch größere Kollektionen unterstützen. Ein Funding Committee aus Bibliotheksmitgliedern begleitet die Verteilung der Finanzierung.

Der Vorteil solcher internationalen Kollektive liegt vor allem in ihrer Reichweite und ihrer Funktion, Angebote zu bündeln. Ein Publikationsanbieter kann so auf ein internationales Netzwerk von Bibliotheken und anderen Forschungseinrichtungen zugreifen. Er muss dafür keine eigenen Strukturen zur Akquise und Verwaltung für jede einzelne Einrichtung aufbauen. Außerdem hängt die Finanzierung weniger von bestimmten nationalen oder regionalen Bibliotheksstrukturen ab.

Welches Modell eignet sich?

Die Wahl des Kooperationspartners sollte sich daher an der Struktur des Publikationsangebots und an der anvisierten Finanzierungscommunity orientieren:

Kooperationsmodell

Typische Funktion

Besonders geeignet für

Regionaler/nationaler Konsortialführer

Bündelung und administrative Abwicklung der Bibliotheksbeteiligungen

Publikationsangebote mit breiter oder regionaler Bibliothekszielgruppe

Fachspezifisches Konsortium

Bündelung fachlich interessierter Einrichtungen und Vermittlung der fachlichen Relevanz

Publikationen mit klarer fachlicher Zielgruppe

Internationales Open-Access-Kollektiv

Internationale Sichtbarkeit, Bündelung mehrerer OA-Angebote und zentrale Finanzierungsinfrastruktur

Publikationsangebote mit internationaler Zielgruppe und Interesse an einer breiteren Bibliotheksbasis

Die Modelle schließen sich nicht grundsätzlich gegenseitig aus. Ein Publikationsanbieter kann zum Beispiel zuerst mit einem regionalen Konsortialführer arbeiten. Später kann er zusätzlich internationale Partner einbinden. Es ist wichtig, die Rollen klar zu bestimmen. Wer wirbt die Einrichtungen an? Wer schließt die Vereinbarungen? Wer stellt die Rechnungen? Wer übernimmt die Kommunikation? Und wer trägt das Risiko, wenn die gewünschte Finanzierung nicht erreicht wird?

Deshalb sollte man diese Aufgaben schon bei der Suche nach Kooperationspartnern klären. Wenn ein Partner nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gewinnung, Bündelung und fachliche Vermittlung übernimmt, verändert sich das Finanzierungsmodell. Es geht dann weg von einer selbst organisierten Konsortialfinanzierung hin zu einer Finanzierung über eine vorhandene kollektive Infrastruktur.

Der Weg des Verfassungsblogs zu verschiedenen Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen


Die Konsortialfinanzierung des Verfassungsblogs ist nicht von Anfang an nach einem festen Modell aufgebaut worden. Sie hat sich vielmehr Schritt für Schritt entwickelt. Dabei wurden unterschiedliche Kooperationsformen ausprobiert und an die Erfahrungen des Verfassungsblogs, die Bedürfnisse der beteiligten Bibliotheken und die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst. Heute nutzt der Verfassungsblog verschiedene Wege, um seine Publikationstätigkeit zu finanzieren. Bibliotheken aus dem DACH-Raum werden über das Niedersachsenkonsortium betreut. Mit internationalen Einrichtungen gibt es direkte Vereinbarungen. Die Buchpublikationen wurden zu Beginn über Book Processing Charges finanziert, später wurde ein Teil der Kosten durch das Open Book Collective (OBC) als Finanzierungsstruktur getragen.

Die Aufbauphase mit Knowledge Unlatched


In der Anfangszeit der Konsortialfinanzierung arbeitete der Verfassungsblog mit Knowledge Unlatched zusammen. Schon 2021 führten sie gemeinsam eine Pledging-Runde durch. Das Ziel war, einen Teil der Kosten für den Redaktionsbetrieb durch Beiträge von Bibliotheken zu decken. Die Zusammenarbeit lief in den folgenden Jahren weiter. Bis Ende 2024 konnten Einrichtungen deshalb sowohl über das Niedersachsenkonsortium als auch über Knowledge Unlatched zur Finanzierung des Verfassungsblogs beitragen.

Für den Verfassungsblog war diese Zusammenarbeit vor allem in der Anfangsphase hilfreich. Knowledge Unlatched hatte schon Strukturen und Erfahrung im Kontakt mit Bibliotheken. Deshalb konnten sie eine Aufgabe übernehmen, für die der Verfassungsblog erst eigene Erfahrung und Kapazitäten aufbauen musste. Gleichzeitig konnte der Verfassungsblog ausprobieren, ob und unter welchen Bedingungen Bibliotheken bereit sind, ein wissenschaftlich geführtes und dauerhaft frei zugängliches Blog durch institutionelle Beiträge mitzufinanzieren.

Die Zusammenarbeit endete später. Auch die veränderten Bedingungen bei Knowledge Unlatched nach der Übernahme durch einen kommerziellen Anbieter spielten eine Rolle. Für den Verfassungsblog stellte sich deshalb erneut die Frage, welche Formen der Zusammenarbeit und Finanzierung langfristig zur eigenen Ausrichtung als gemeinnütziges und wissenschaftsgeleitetes Open-Access-Projekt passen. Danach lief die Finanzierung stärker über bestehende Konsortien von Bibliotheken und direkte Absprachen mit internationalen Einrichtungen.

Der DACH-Raum: Zusammenarbeit mit dem Niedersachsenkonsortium


Seit 2024 betreut das Niedersachsenkonsortium an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bis Ende 2025 gab es außerdem eine Zusammenarbeit mit dem Sachsenkonsortium an der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden.

Die Zusammenarbeit mit einem bestehenden Konsortium macht vor allem die Verwaltung der Finanzierung einfacher. Der Verfassungsblog muss nicht mit jeder Bibliothek im DACH-Raum eigene Verträge abschließen und alle Abläufe einzeln betreuen. Bestehende Strukturen und Kommunikationswege können stattdessen genutzt werden. Für die Bibliotheken hat das den Vorteil, dass ihre Beteiligung an der Finanzierung in einen schon bekannten organisatorischen Rahmen eingebettet ist.

Die Zusammenarbeit heißt aber nicht, dass das Finanzierungsmodell ganz an den Konsortialführer abgegeben wird. Verfassungsblog bleibt weiter zuständig für die Entwicklung des Mitgliedschaftsmodells, die Festlegung der Beitragshöhen und die Vermittlung des Finanzierungsbedarfs. Der Konsortialführer kümmert sich vor allem um die Bündelung und die Verwaltung der teilnehmenden Einrichtungen.

Für andere Publikationsprojekte kann es besonders interessant sein, mit einem bestehenden Konsortium zusammenzuarbeiten, wenn dort schon viele potenzielle Unterstützer erreicht werden. Gleichzeitig sollte vor Beginn der Zusammenarbeit klar festgelegt werden, welche Aufgaben der Konsortialführer übernimmt und welche beim Publikationsanbieter bleiben.

Internationale Einrichtungen: direkte Vereinbarungen


Für internationale Einrichtungen, die nicht vom Niedersachsenkonsortium abgedeckt werden, hat sich beim Verfassungsblog ein anderer Weg entwickelt. Hier schließen einzelne Bibliotheken und Forschungseinrichtungen direkte Vereinbarungen. Im Jahr 2025 gab es solche Vereinbarungen mit zehn internationalen Einrichtungen. 

Direkter Kontakt gibt mehr Möglichkeiten, auf die verschiedenen Bedingungen der einzelnen Einrichtungen einzugehen. Gleichzeitig bringt er mehr Verwaltungsaufwand mit sich. Die Finanzierungsstrukturen, Zuständigkeiten und verfügbaren Budgets unterscheiden sich international oft stark. Ob eine Einrichtung sich beteiligt, hängt nicht nur davon ab, wie viele Beiträge ihre Forschenden veröffentlichen. Auch institutionelle Zuständigkeiten, vorhandene Budgets und die jeweiligen Förder- und Open-Access-Strategien spielen eine Rolle.

Direkte Vereinbarungen sind deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn kein passendes Konsortium vorhanden ist oder wenn eine Einrichtung gezielt angesprochen werden soll. Gleichzeitig sollte man den zusätzlichen Aufwand für Akquise, Vertragsabschluss, Rechnungsstellung und die jährliche Verlängerung der Vereinbarungen von Anfang an mit einplanen.

Buchpublikationen: Finanzierung über das Open Book Collective


Für seine Buchveröffentlichungen war der Verfassungsblog zu Beginn vor allem auf Book Processing Charges angewiesen. Um auch die Buchpublikationen in eine DOA-Finanzierungsmodell zu überführen, wurde eine Kooperation mit dem Projekt Open Book Collective (OBC) aufgebaut. Das OBC stellt eine internationale Plattform bereit, über die Bibliotheken gemeinsam Open-Access-Bücher unterstützen können. So kann der Verfassungsblog die Finanzierung einzelner Bücher oder des gesamten Buchprogramms durch eine größere internationale Gruppe von Einrichtungen ergänzen. Für die Buchpublikationen des Verfassungsblogs gibt es damit eine zusätzliche Möglichkeit, internationale Bibliotheken als Unterstützer zu gewinnen.