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Evaluation und Weiterentwicklung

Angenommene Freiwilligkeit

Grundsätzlich schafft ein Beitragsmodell Vertrauen und gibt Orientierung. Die Freiwilligkeit bei den Beitragszahlungen im DOA-Bereich wird von Bibliotheken nicht nur positiv wahrgenommen. Beispielsweise wird die Freiwilligkeit von Beitragszahlungen als widersprüchlich mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen diskutiert, was das Geschäftsmodell von Diamond Open Access grundsätzlich in Frage stellen würde. Das Forschungsprojekt „Erwerbungslogik als Diamond-Open-Access-Hindernis: Aus-, Um- und Nebenwege“ (ELADOAH) untersuchte (Laufzeit: 01.10.2023-30.09.2025), wie dieses Publikationsmodell in Deutschland langfristig organisiert werden kann. Es war angesiedelt am Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft und wurde gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Als Projektpartner erstellte der Verfassungsblog ein Rechtsgutachten, das sich mit dem Öffentlichen Haushaltsrecht in Zusammenhang mit der Finanzierung von DOA-Publikationen auseinandersetzt (im Erscheinen).

Das kann teilweise auch auf die Freiwilligkeit bei der Wahl des Finanzierungsmodells bezogen werden. Denkbar wäre eine stärkere Staffelung der Beitragshöhe mit konkreten Beschreibungen, welche Einrichtungen welchen Beitrag zahlen sollten. Bei der Beschreibung könnte auf die Fragen eingegangen werden, die in der Checkliste 1.1 genannt werden. Der Mindestbetrag von 1.500 Euro kann für kleine Einrichtungen bereits sehr hoch sein, genauso könnten Einrichtungen mit einem größeren Budget für rechtswissenschaftliche Inhalte einen höheren Beitrag leisten. Eine größere Spanne bei der Wahl der Beiträge könnte sinnvoll sein.


Beitragshöhe und Bezeichnung

Die Festlegung der Beitragshöhen und ihrer Bezeichnungen ist ein zentraler Aspekt bei der Entwicklung eines Konsortialmodells. Dabei gilt es, unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen: Einerseits muss das Beitragsmodell einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des DOA-Projekts leisten, andererseits müssen die begrenzten finanziellen Spielräume von Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen berücksichtigt werden.

Eine zentrale Frage ist dabei, wie viel Flexibilität das Modell zulassen soll. Flexible Beitragsstufen ermöglichen es Einrichtungen, ihre Beteiligung an den jeweils verfügbaren finanziellen Mitteln auszurichten und erleichtern damit den Einstieg in das Konsortium. Gleichzeitig kann eine zu große Flexibilität dazu führen, dass Einrichtungen bevorzugt die jeweils günstigste Option wählen – auch dann, wenn eine höhere Beteiligung angesichts ihrer institutionellen Voraussetzungen oder Nutzung des Angebots angemessen wäre. Dabei spielen auch etablierte Beschaffungs- und Vergabepraktiken von Bibliotheken eine Rolle, bei denen die Auswahl einer wirtschaftlich günstigen Option eine wichtige Bedeutung haben kann.

Die Entwicklung eines Beitragsmodells ist daher nicht allein eine Frage der Berechnung des Finanzierungsbedarfs und seiner Verteilung auf die teilnehmenden Einrichtungen. Ebenso entscheidend ist die Frage, wie die verschiedenen Beitragsstufen bezeichnet, begründet und kommuniziert werden. Die Bezeichnungen sollten den Einrichtungen vermitteln, welchen Beitrag die jeweilige Stufe zur gemeinschaftlichen Finanzierung leistet und für welche Art von Einrichtung sie gedacht ist, ohne unnötige Hierarchien oder Fehlanreize zu schaffen.

Ein gutes Beitragsmodell ist deshalb immer auch eine Kommunikationsaufgabe. Die Kriterien für die verschiedenen Beitragsstufen sollten transparent dargestellt und gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden. So lässt sich einerseits die notwendige Flexibilität erhalten und andererseits vermeiden, dass die Beitragsstufen ausschließlich als unterschiedlich teure Optionen wahrgenommen werden.