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Beitragsmodell und Pledging

Bei einem klassischen Pledging-Modell wird vom Bedarf ausgegangen, d.h. welche finanziellen Mittel ein Publikationsprojekt benötigt, um die Inhalte open access zu stellen. Finden sich genug Einrichtungen, die das Projekt unterstützen würden, um damit eine vorab festgelegte Mindestsumme zu erreichen, kommt der Vertrag zustande und die Inhalte erscheinen open access. Dies ist vor allem bei Buchpublikationen/Buchpaketen üblich, hat bei Zeitschriften und Publikationen wie dem Verfassungsblog allerdings weniger Sinn. Die Artikel werden laufend publiziert, und der Verfassungsblog versteht sich als reine Open-Access-Publikation. Die Konsortialfinanzierung war daher zu Beginn nur ergänzend zu anderen Einnahmequellen (siehe Beschreibung unter Allgemein?), um dann perspektivisch ausgeweitet zu werden. Das Beitragsmodell wurde mit Hilfe von konsortialführenden Einrichtungen erstellt, die bereits auf Erfahrungen bezüglich der Preisgestaltung zurückgreifen konnten. Damit sich Einrichtungen mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln beteiligen können, ist ein gestaffeltes Beitragsmodell empfehlenswert.

Das Beitragsmodell des Verfassungsblogs sieht einen Jahresbeitrag vor, der folgendermaßen gestaffelt wird:

Vollfinanzierung 3.000 €

Finanzierung light I 2.000 €

Finanzierung light II 1.500 €

Mit welchem Beitrag sich eine Einrichtung beteiligen möchte, ist nicht festgelegt. Die "Finanzierung light II" wird allerdings Einrichtungen mit kleinen Bibliotheksetats oder ohne rechtswissenschaftliche Fakultät empfohlen; die „Vollfinanzierung“ ist hingegen für Einrichtungen mit rechtswissenschaftlicher Fakultät geeignet.