Beitragsmodell und Pledging
Bei einem klassischen Pledging-Modell wird zunächst der Finanzierungsbedarf eines Publikationsprojekts ermittelt. Ausgangspunkt ist die Frage, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um ein bestimmtes Publikationsvorhaben Open Access zu realisieren. Auf dieser Grundlage wird ein Finanzierungsziel festgelegt. Bibliotheken und andere wissenschaftliche Einrichtungen können anschließend ihre finanzielle Unterstützung – ihr „Pledge“ – zusagen. Wird eine zuvor definierte Mindestsumme erreicht, kommt die Finanzierung zustande und das entsprechende Publikationsangebot kann Open Access bereitgestellt werden. Wird das Finanzierungsziel hingegen nicht erreicht, kommt das Vorhaben entweder nicht zustande oder wird nach einem anderen Finanzierungsmodell realisiert.
Dieses Modell eignet sich insbesondere für klar abgrenzbare Publikationsvorhaben, etwa Monografien, Sammelbände oder Buchpakete. Für fortlaufende Publikationsangebote wie den Verfassungsblog ist ein klassisches Pledging-Modell dagegen nur eingeschränkt geeignet. Der Verfassungsblog veröffentlicht kontinuierlich Beiträge und versteht sich grundsätzlich als Open-Access-Publikation. Die Veröffentlichung eines einzelnen Beitrags ist daher nicht davon abhängig, ob für diesen Beitrag zuvor eine bestimmte Zahl von Finanzierungszusagen eingegangen ist. Eine Finanzierung nach dem Prinzip „alles oder nichts“ würde zudem die kontinuierliche Publikationstätigkeit nicht abbilden.
Die Konsortialfinanzierung wurde beim Verfassungsblog daher zunächst als ergänzende Finanzierungsquelle zu den bereits bestehenden Einnahmequellen aufgebaut. Ziel war es, die konsortiale Finanzierung schrittweise auszuweiten und langfristig einen größeren Anteil der laufenden Kosten des Publikationsbetriebs darüber zu finanzieren. Damit unterscheidet sich das Modell von einem klassischen Pledging-Modell: Die Finanzierungszusagen sind nicht an das Erreichen einer konkreten Finanzierungsschwelle für einzelne Publikationen gekoppelt. Vielmehr tragen die teilnehmenden Einrichtungen gemeinsam zur Finanzierung der Publikationsinfrastruktur und des laufenden Betriebs bei.
Das Beitragsmodell des Verfassungsblogs sieht einen Jahresbeitrag vor, der folgendermaßen gestaffelt wird:
Vollfinanzierung 3.000 €
Finanzierung light I 2.000 €
Finanzierung light II 1.500 €
Die Wahl der Beitragsstufe ist grundsätzlich den teilnehmenden Einrichtungen überlassen. Die verschiedenen Stufen dienen nicht der Abrechnung einer bestimmten Anzahl von Veröffentlichungen und begründen auch keinen unterschiedlichen Anspruch auf die Nutzung des Publikationsangebots. Sie schaffen vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten, sich entsprechend den finanziellen und institutionellen Voraussetzungen an der gemeinschaftlichen Finanzierung zu beteiligen.
Die niedrigste Beitragsstufe („Finanzierung light II“) wird insbesondere Einrichtungen mit kleineren Bibliotheksetats oder Einrichtungen ohne rechtswissenschaftliche Fakultät empfohlen. Die mittlere Stufe („Finanzierung light I“) bietet eine Möglichkeit zur Beteiligung für Einrichtungen, die das Publikationsangebot in relevantem Umfang nutzen, deren finanzielle Möglichkeiten jedoch eine Vollfinanzierung nicht zulassen. Die „Vollfinanzierung“ in Höhe von 3.000 Euro richtet sich insbesondere an Einrichtungen mit einer rechtswissenschaftlichen Fakultät und entsprechend hoher fachlicher Nutzung beziehungsweise einem höheren Publikationsaufkommen ihrer Angehörigen.
Die Staffelung verfolgt damit zwei Ziele: Zum einen soll möglichst vielen Einrichtungen eine Beteiligung an der gemeinschaftlichen Finanzierung ermöglicht werden. Zum anderen soll der Beitrag einer Einrichtung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer institutionellen Nutzung und ihrem finanziellen Leistungsvermögen stehen. Die verschiedenen Beitragsstufen sind daher weniger als unterschiedliche „Produkte“ zu verstehen, sondern vielmehr als flexible Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb eines gemeinsamen Finanzierungsmodells.
Für die praktische Umsetzung ist es sinnvoll, die Kriterien für die vorgeschlagenen Beitragsstufen transparent zu kommunizieren. Dabei können insbesondere die Größe des Bibliotheksetats, das Vorhandensein einer rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Zahl der Publikationen von Angehörigen der Einrichtung sowie die allgemeine Nutzung des Publikationsangebots als Orientierung dienen. Eine solche Orientierung erleichtert den Einrichtungen die Entscheidung über ihre Beteiligung, ohne die Finanzierung auf eine artikel- oder nutzungsbezogene Einzelabrechnung umzustellen.
Good to know: Beitragshöhe und Bezeichnung
Die Festlegung der Beitragshöhen und ihrer Bezeichnungen ist ein zentraler Aspekt bei der Entwicklung eines Konsortialmodells. Dabei gilt es, unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen: Einerseits muss das Beitragsmodell einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des DOA-Projekts leisten, andererseits müssen die begrenzten finanziellen Spielräume von Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen berücksichtigt werden.
Eine zentrale Frage ist dabei, wie viel Flexibilität das Modell zulassen soll. Flexible Beitragsstufen ermöglichen es Einrichtungen, ihre Beteiligung an den jeweils verfügbaren finanziellen Mitteln auszurichten und erleichtern damit den Einstieg in das Konsortium. Gleichzeitig kann eine zu große Flexibilität dazu führen, dass Einrichtungen bevorzugt die jeweils günstigste Option wählen – auch dann, wenn eine höhere Beteiligung angesichts ihrer institutionellen Voraussetzungen oder Nutzung des Angebots angemessen wäre. Dabei spielen auch etablierte Beschaffungs- und Vergabepraktiken von Bibliotheken eine Rolle, bei denen die Auswahl einer wirtschaftlich günstigen Option eine wichtige Bedeutung haben kann.
Die Entwicklung eines Beitragsmodells ist daher nicht allein eine Frage der Berechnung des Finanzierungsbedarfs und seiner Verteilung auf die teilnehmenden Einrichtungen. Ebenso entscheidend ist die Frage, wie die verschiedenen Beitragsstufen bezeichnet, begründet und kommuniziert werden. Die Bezeichnungen sollten den Einrichtungen vermitteln, welchen Beitrag die jeweilige Stufe zur gemeinschaftlichen Finanzierung leistet und für welche Art von Einrichtung sie gedacht ist, ohne unnötige Hierarchien oder Fehlanreize zu schaffen.
Ein gutes Beitragsmodell ist deshalb immer auch eine Kommunikationsaufgabe. Die Kriterien für die verschiedenen Beitragsstufen sollten transparent dargestellt und gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden. So lässt sich einerseits die notwendige Flexibilität erhalten und andererseits vermeiden, dass die Beitragsstufen ausschließlich als unterschiedlich teure Optionen wahrgenommen werden.
Dokumentation
Für die Dokumentation der Mitgliedsbeiträge und der Kommunikation wurde hauptsächlich mit Excel-Tabellen gearbeitet. Beispielhaft wird die Vorlage einer Tabelle für finanzierende Einrichtungen bereitgestellt (Anlage Vorlage_FinanzierendeEinrichtungen). Es werden darin allgemeine Informationen wie Kontaktdaten erfasst, aber auch Prozessinformationen zur Rechnungsbearbeitung. In der Tabelle wurden jährlich die Einrichtungen erfasst, die den Verfassungsblog mitfinanzieren. Perspektivisch soll die Administration der finanzierenden Einrichtungen mit der Software CiviCRM organisiert werden