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Beitragsmodell und Pledging

Bei einem klassischen Pledging-Modell wird vomzunächst Bedarfder ausgegangen,Finanzierungsbedarf d.h.eines Publikationsprojekts ermittelt. Ausgangspunkt ist die Frage, welche finanziellen Mittel einerforderlich Publikationsprojekt benötigt,sind, um dieein Inhaltebestimmtes openPublikationsvorhaben accessOpen Access zu stellen.realisieren. FindenAuf sichdieser genugGrundlage Einrichtungen,wird ein Finanzierungsziel festgelegt. Bibliotheken und andere wissenschaftliche Einrichtungen können anschließend ihre finanzielle Unterstützung – ihr „Pledge“ – zusagen. Wird eine zuvor definierte Mindestsumme erreicht, kommt die das Projekt unterstützen würden, um damit eine vorab festgelegte Mindestsumme zu erreichen, kommt der VertragFinanzierung zustande und diedas Inhalteentsprechende erscheinenPublikationsangebot openkann access.Open DiesAccess bereitgestellt werden. Wird das Finanzierungsziel hingegen nicht erreicht, kommt das Vorhaben entweder nicht zustande oder wird nach einem anderen Finanzierungsmodell realisiert.

Dieses Modell eignet sich insbesondere für klar abgrenzbare Publikationsvorhaben, etwa Monografien, Sammelbände oder Buchpakete. Für fortlaufende Publikationsangebote wie den Verfassungsblog ist vorein allemklassisches beiPledging-Modell Buchpublikationen/Buchpaketendagegen üblich,nur hateingeschränkt beigeeignet. Zeitschriften und Publikationen wie demDer Verfassungsblog allerdingsveröffentlicht wenigerkontinuierlich Sinn. Die Artikel werden laufend publiziert,Beiträge und der Verfassungsblog versteht sich grundsätzlich als reine Open-Access-Publikation. Die Veröffentlichung eines einzelnen Beitrags ist daher nicht davon abhängig, ob für diesen Beitrag zuvor eine bestimmte Zahl von Finanzierungszusagen eingegangen ist. Eine Finanzierung nach dem Prinzip „alles oder nichts“ würde zudem die kontinuierliche Publikationstätigkeit nicht abbilden.

Die Konsortialfinanzierung wurde beim Verfassungsblog daher zunächst als ergänzende Finanzierungsquelle zu den bereits bestehenden Einnahmequellen aufgebaut. Ziel war daheres, die konsortiale Finanzierung schrittweise auszuweiten und langfristig einen größeren Anteil der laufenden Kosten des Publikationsbetriebs darüber zu Beginnfinanzieren. nurDamit ergänzendunterscheidet zusich anderendas Einnahmequellen (siehe Beschreibung unter Allgemein?), um dann perspektivisch ausgeweitet zu werden. Das Beitragsmodell wurde mit HilfeModell von konsortialführendeneinem klassischen Pledging-Modell: Die Finanzierungszusagen sind nicht an das Erreichen einer konkreten Finanzierungsschwelle für einzelne Publikationen gekoppelt. Vielmehr tragen die teilnehmenden Einrichtungen erstellt,gemeinsam diezur bereits auf Erfahrungen bezüglichFinanzierung der PreisgestaltungPublikationsinfrastruktur zurückgreifenund konnten.des Damitlaufenden sichBetriebs Einrichtungen mit unterschiedlichen finanziellen Mitteln beteiligen können, ist ein gestaffeltes Beitragsmodell empfehlenswert.bei.

Das Beitragsmodell des Verfassungsblogs sieht einen Jahresbeitrag vor, der folgendermaßen gestaffelt wird:

Vollfinanzierung 3.000 €

Finanzierung light I 2.000 €

Finanzierung light II 1.500 €

MitDie welchemWahl Beitragder Beitragsstufe ist grundsätzlich den teilnehmenden Einrichtungen überlassen. Die verschiedenen Stufen dienen nicht der Abrechnung einer bestimmten Anzahl von Veröffentlichungen und begründen auch keinen unterschiedlichen Anspruch auf die Nutzung des Publikationsangebots. Sie schaffen vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten, sich eineentsprechend Einrichtungden beteiligenfinanziellen möchte,und istinstitutionellen nichtVoraussetzungen festgelegt.an der gemeinschaftlichen Finanzierung zu beteiligen.

Die "niedrigste Beitragsstufe („Finanzierung light II"II“) wird allerdingsinsbesondere Einrichtungen mit kleinenkleineren Bibliotheksetats oder Einrichtungen ohne rechtswissenschaftliche Fakultät empfohlen;empfohlen. Die mittlere Stufe („Finanzierung light I“) bietet eine Möglichkeit zur Beteiligung für Einrichtungen, die das Publikationsangebot in relevantem Umfang nutzen, deren finanzielle Möglichkeiten jedoch eine Vollfinanzierung nicht zulassen. Die „Vollfinanzierung“ istin hingegenHöhe fürvon 3.000 Euro richtet sich insbesondere an Einrichtungen mit rechtswissenschaftlichereiner rechtswissenschaftlichen Fakultät geeignet.und entsprechend hoher fachlicher Nutzung beziehungsweise einem höheren Publikationsaufkommen ihrer Angehörigen.

Die Staffelung verfolgt damit zwei Ziele: Zum einen soll möglichst vielen Einrichtungen eine Beteiligung an der gemeinschaftlichen Finanzierung ermöglicht werden. Zum anderen soll der Beitrag einer Einrichtung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer institutionellen Nutzung und ihrem finanziellen Leistungsvermögen stehen. Die verschiedenen Beitragsstufen sind daher weniger als unterschiedliche „Produkte“ zu verstehen, sondern vielmehr als flexible Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb eines gemeinsamen Finanzierungsmodells.

Für die praktische Umsetzung ist es sinnvoll, die Kriterien für die vorgeschlagenen Beitragsstufen transparent zu kommunizieren. Dabei können insbesondere die Größe des Bibliotheksetats, das Vorhandensein einer rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Zahl der Publikationen von Angehörigen der Einrichtung sowie die allgemeine Nutzung des Publikationsangebots als Orientierung dienen. Eine solche Orientierung erleichtert den Einrichtungen die Entscheidung über ihre Beteiligung, ohne die Finanzierung auf eine artikel- oder nutzungsbezogene Einzelabrechnung umzustellen.

Good to know: Beitragshöhe und Bezeichnung

Die Festlegung der Beitragshöhen und ihrer Bezeichnungen ist ein zentraler Aspekt bei der Entwicklung eines Konsortialmodells. Dabei gilt es, unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen: Einerseits muss das Beitragsmodell einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des DOA-Projekts leisten, andererseits müssen die begrenzten finanziellen Spielräume von Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen berücksichtigt werden.

Eine zentrale Frage ist dabei, wie viel Flexibilität das Modell zulassen soll. Flexible Beitragsstufen ermöglichen es Einrichtungen, ihre Beteiligung an den jeweils verfügbaren finanziellen Mitteln auszurichten und erleichtern damit den Einstieg in das Konsortium. Gleichzeitig kann eine zu große Flexibilität dazu führen, dass Einrichtungen bevorzugt die jeweils günstigste Option wählen – auch dann, wenn eine höhere Beteiligung angesichts ihrer institutionellen Voraussetzungen oder Nutzung des Angebots angemessen wäre. Dabei spielen auch etablierte Beschaffungs- und Vergabepraktiken von Bibliotheken eine Rolle, bei denen die Auswahl einer wirtschaftlich günstigen Option eine wichtige Bedeutung haben kann.

Die Entwicklung eines Beitragsmodells ist daher nicht allein eine Frage der Berechnung des Finanzierungsbedarfs und seiner Verteilung auf die teilnehmenden Einrichtungen. Ebenso entscheidend ist die Frage, wie die verschiedenen Beitragsstufen bezeichnet, begründet und kommuniziert werden. Die Bezeichnungen sollten den Einrichtungen vermitteln, welchen Beitrag die jeweilige Stufe zur gemeinschaftlichen Finanzierung leistet und für welche Art von Einrichtung sie gedacht ist, ohne unnötige Hierarchien oder Fehlanreize zu schaffen.

Ein gutes Beitragsmodell ist deshalb immer auch eine Kommunikationsaufgabe. Die Kriterien für die verschiedenen Beitragsstufen sollten transparent dargestellt und gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden. So lässt sich einerseits die notwendige Flexibilität erhalten und andererseits vermeiden, dass die Beitragsstufen ausschließlich als unterschiedlich teure Optionen wahrgenommen werden.