Vorlagen
Verträge, E-Mails, Tabellen und Flyer zum Herunterladen und Anpassen.
- E-Mail-Vorlagen
- Vorlage_FinanzierendeEinrichtungen
- Flyer
- Vertrag Niedersachsenkonsortium
- Vertrag internationale Einrichtungen
E-Mail-Vorlagen
Akquise internationale Einrichtungen
Dear X,
I hope this finds you well. I am responsible for Community and Library Outreach at Verfassungsblog. I would like to invite you to become a supporting member of Verfassungsblog as a diamond open access publishing platform that is frequently used by researchers from your institution: Between 2021 and 2024, Verfassungsblog has published X articles by X authors affiliated with Institution X .
Verfassungsblog offers researchers a space for publication and debate without charging any fees to authors or readers. As a diamond open access service publishing more than 700 reviewed articles per year we depend on support from libraries to continue our work and offer high quality services and content.
Considering that Verfassungsblog is a relevant and valued resource for your researchers, we would be happy to welcome you as a supporting member of our platform and community. Among the institutions that already support our work are The London School of Economics and Political Science, Harvard Law School or Humboldt-Universität zu Berlin. Here you can find an overview of all institutions currently supporting Verfassungsblog.
Further information on what we do and our open access model is available below as well as summarized in a flyer attached and on our website.
We’ll be happy to clarify any questions you may still have regarding our request or Verfassungsblog in general, so please don’t hesitate to get in touch.
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What we do
Verfassungsblog is an academic and journalistic open access forum of debate on topical events and developments in constitutional law and politics in Germany, the emerging European constitutional space and beyond. It provides a forum for academic expertise and makes it accessible for the broader public sphere. Each submission is subject to review by Verfassungsblog’s editors and if necessary by Verfassungsblog’s associate editors. This ensures the academic quality of Verfassungsblog’s content which is recognized by scholars around the world. We publish around 800 articles annually in German as well as in English that are attract more than 150.000 monthly visits. Verfassungsblog is a non-profit organziation, scholarly-driven and actively involved in the OA community.
Diamond open access model
Verfassungsblog is and always has been open access which means that all content is freely available without charge to the user, the author or their institution. Verfassungsblog’s content is generally published under the Creative Commons Licence CC BY-SA. Although we don't charge any fees, we depend on financial support from Institutions and Organisations to cover the cost of these services. Verfassungsblog fully meets the Operational Diamond OA Criteria for Journals from DIAMAS and is indexed in the Directory of Open Access Journals.
To be able to continue publishing high quality content without charging any fees to the authors, we recommend an annual contribution of 3.000 € to sustainably strengthen Verfassungsblog as an essential part of the OA Constitutional Law and Politics community.
Outreach Autor*innen
Liebe/r X,
wir freuen uns sehr, dass Sie den Verfassungsblog (weiterhin) nutzen, um Artikel zu publizieren. Damit der Verfassungsblog als Open-Access-Publikationsplattform bestehen bleiben kann, benötigen wir (wieder) Ihre Unterstützung!
Als sogenannte Diamond OA-Publikationsplattform erheben wir keine Publikationsgebühren und alle Inhalte sind auf unserer Webseite frei verfügbar. Damit wir diesen Service nachhaltig anbieten können, benötigen wir finanzielle Unterstützung von Bibliotheken.
Derzeit laufen die Verhandlungsrunden mit den Bibliotheken, welche Publikationsangebote im nächsten Jahr weiter gefördert werden. Bei der Auswahl der Publikationsangebote kann der Wunsch von Forschenden der eigenen Einrichtung, sich an einer Finanzierung zu beteiligen, für die Entscheidung ausschlaggebend sein. Deswegen bitten wir Sie um Ihre Hilfe.
Wenn Sie im Verfassungsblog eine Plattform sehen, die in der rechtswissenschaftlichen Publikationslandschaft einen Platz hat und weiterhin haben soll - für Sie als Wissenschaftler, für Ihre Studierenden und als frei zugängliche Plattform für die Öffentlichkeit - dann möchten wir Sie bitten, dies den verantwortlichen Stellen Ihrer Bibliothek zu kommunizieren.
Falls Sie (wieder) eine kurze E-Mail an Ihre Bibliothek schicken könnten, dass Sie vom Verfassungsblog als Autor und Leser Gebrauch machen und ihn als Open-Access-Medium für Ihre wissenschaftliche Arbeit für wichtig und unterstützenswert halten, wäre das sehr hilfreich! Sie können sich natürlich an die Ansprechperson Ihrer Wahl wenden, wenn Sie bereits einen Kontakt in die Bibliothek haben, oder direkt an die Kontaktadresse für Lizenzen und Open Access:
Sie können gerne auf mich als Kontaktperson verweisen und unsere Informationsseite für Bibliotheken verlinken:
https://verfassungsblog.de/libraries/
Vorlage_FinanzierendeEinrichtungen
Beispiel Vorlage 2025
| Nr. |
| Institution |
| Ort |
| Land |
| Konsortium |
| Teilnahme 2024 |
| Vorab-Zusage 2025 |
| Zusage 2026 |
| Umfang |
| Kosten (netto, zzgl. MwSt.) |
| Ansprechpartner/in |
| Rechnung verschicken im Jahr |
| Rechnung: Form |
| Rechnungsanschrift |
| Bemerkungen |
| Rechnung erstellt |
| Rechnung versendet |
| Beitrittserklärung/Vertrag |
| Geld angekommen |
Flyer
Textfassung deutsch
Wir sind: ... ein globales Forum an der Schnittstelle von Wissenschaft und Öffentlichkeit, das Wissen zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit frei und offen zugänglich macht – international, interdisziplinär und Open Access. ... schneller und aktueller als herkömmliche Fachzeitschriften und verschaffen wissenschaftlicher Expertise breite öffentliche Sichtbarkeit. ... eigenständig, unabhängig und gemeinnützig und kein Annex einer Universität, Wissenschaftsinstitution oder eines Verlags.
800+ Blog-Posts/Jahr
3.900+ Autor*innen
219.000+ Leser*innen/Monat
8 Redakteur*innen
Wirkung der Finanzierung: Mit ihrer finanziellen Unterstützung stellen Institutionen sicher, dass der Verfassungsblog rechtliche Expertise ohne Zugangsbarrieren für Forscher*innen sowie die interessierte Öffentlichkeit in Deutschland, Europa und darüber hinaus zur Verfügung stellen kann. Auf diese Weise fördern sie den freien wissenschaftlichen Diskurs und helfen den Forschenden an ihren Institutionen, über nationale Grenzen hinaus Sichtbarkeit zu erlangen. Alle Unterstützer*innen erhalten außerdem mehr Sichtbarkeit durch die Einbindung ihres Logos neben den Beiträgen von affiliierten Autor*innen. Die Unterstützer*innen erhalten das Verfassungsblatt, das die in einem Monat veröffentlichten Artikel in einem PDF zusammenfasst.
DOIs, Metadaten & Langzeitarchivierung
qualitätsgesichert
erfüllt die Diamond OAKriterien von DIAMAS
Kollektive Finanzierung durch Bibliotheken und Einrichtungen: Vollfinanzierung: 3.000 €/Jahr Finanzierungl light I: 2.000 €/Jahr Finanzierung light II: 1.500 €/Jahr
Kontakt: oa@verfassungsblog.de
|
Impressum: Verfassungsblog gGmbH, Elbestr. 28/29, 12045 Berlin
|
mehr Informationen: verfassungsblog.de/open-access/
Textfassung englisch
We are: ... a global forum of scholarly debate at the interface of academy and society, making knowledge about democracy and the rule of law freely and openly accessible – international, interdisciplinary, and Open Access. ... faster and more up-to-date than traditional journals and provide academic expertise with broad public visibility. ... independent, non-profit and not an annex of a university, research institution or publishing house.
800+ blog posts/year
3.900+ authors
219.000+ readers/month
8 editors
Impact of financial contributions: Through their financial contributions supporting institutions ensure that Verfassungsblog can legal expertise available to researchers and the broader public in Germany, Europe, and beyond without barriers to access. In this way, they support free academic discourse and help researchers at their institutions to gain visibility far beyond national borders. Supporting institutions receive more visibility through the integration of their logo in the contributions of affiliated authors on the website. Supporting institutions are provided with the Verfassungsblatt, which compiles the articles published each month as a PDF.
DOIs, metadata & long-termarchiving
quality control
meets the DIAMAS Diamond OA criteria
Collective funding by libraries and institutions: full financing: 3,000 €/year financing light I: 2,000 €/year financing light II: 1,500 €/year
contact: oa@verfassungsblog.de
|
imprint: Verfassungsblog gGmbH, Elbestr. 28/29, 12045 Berlin
|
more information: verfassungsblog.de/open-access/
Vertrag Niedersachsenkonsortium
Rahmenvertrag über Erbringung von Beiträgen
zur Open-Access-Publikationsplattform Verfassungsblog.de
2024-2026
„Verfassungsblog“
|
Zwischen
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|
Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH Elbestraße 28 12045 Berlin |
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und der
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Im folgenden „Verfassungsblog“ genannt Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen Platz der Göttinger Sieben 1 37073 Göttingen Im folgenden „Verhandlungsführerin“ genannt |
|
|
gemeinschaftlich auch „Vertragspartner“ genannt |
wird folgender Rahmenvertrag abgeschlossen:
Präambel
Verfassungsblog ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) in Berlin registriert und verfolgt die satzungsgemäßen Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Bildung und der Förderung des demokratischen Staatswesens. Der Betrieb des Verfassungsblogs dient unmittelbar der Umsetzung dieser Zwecke. Verfassungsblog bietet an der Schnittstelle zwischen juristischer und politischer Wissenschaft auf der einen und politischer Öffentlichkeit auf der anderen Seite eine Diamond-Open-Access-Publikationsplattform, die beiden Seiten Zugang zueinander verschafft – Zugang für wissenschaftliche Expertise zur politischen Öffentlichkeit, der dem akademischen Wissen einen Weg zu öffentlicher Wirkung und Wirksamkeit eröffnet, und umgekehrt einen Weg zu einer fundierten Informations- und Diskursbasis für demokratische Meinungsbildung.
Die SUB Göttingen beabsichtigt als Verhandlungsführerin eines nationalen Rahmenvertrags das Anliegen des Verfassungsblogs durch Erbringung von Beiträgen zur Open-Access-Publikationsplattform Verfassungblog.de weiterhin zu unterstützen (Crowdfunding). Die Vertragspartner haben hierfür folgenden Rahmenvertrag ausgehandelt. Die SUB Göttingen und die Teilnehmer am Rahmenvertrag (im Folgenden „teilnehmende Einrichtungen“ genannt) leisten durch ihre jeweilige Finanzierung einen Beitrag zu den für die Aufrechterhaltung der Services des Verfassungsblogs notwendigen Kosten.
§ 1 Vertragsgegenstand
1. Zu den Veröffentlichungen (im folgenden „Werke“) von Verfassungsblog gehören:
a. Kommentar und Analyse des aktuellen Geschehens im Verfassungsrecht und in der Politik (> 700 veröffentlichte Artikel pro Jahr)
b. 10 – 12 Blogsymposien zu aktuellen Forschungsfragen und Problemen des Verfassungsrechts in Europa und darüber hinaus
c. VerfassungsPod: Podcast-Reihe zu aktuellen Fragen des Verfassungsrechts, basierend auf Experteninterviews mit Rechts- und Politikwissenschaftlern
d. VerfassungsBooks: Sammelbände auf der Grundlage einzelner Blogsymposien im Verfassungsblog
e. Verfassungsblog Editorial: Wöchentliche Kolumne des Verfassungsblog-Gründers Max Steinbeis mit einem Rückblick auf die Beiträge, die im Laufe der Woche auf dem Verfassungsblog erschienen sind, hauptsächlich per E-Mail an über 14.000+ Abonnenten.
2. Gegenstand des Vertrags ist die Unterstützung der Services des Verfassungsblogs nach Abs. 1 (a) durch Erbringung von Beitragszahlungen durch die Verhandlungsführerin und weiterer, teilnehmender Einrichtungen.
§ 2 Veröffentlichungsprozess / Open Access
1. Die Werke werden mittels einer Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Autorinnen und Autoren, als Open-Access-Publikationen veröffentlicht. Die Autorinnen und Autoren behalten uneingeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte an ihren jeweiligen Werken.
2. Verfassungsblog wird die Blog-Texte sowie die daraus erstellten monatlichen Overlay-Journals („Verfassungsblatt“) im Format PDF und die Sammelbände als PDF und EPUB (die Blogbeiträge zumeist im HTML-Format) auf der Webseite https://verfassungsblog.de/ einstellen. Zudem wird Verfassungsblog die Werke auf das vom Fachinformationsdienst Recht betriebene Repositorium Intr2Dok2 einstellen. Die Einstellung auf weitere einschlägige Repositorien oder Plattformen erfolgt auf Anfrage einer der Parteien oder teilnehmenden Einrichtungen.
3. Verfassungsblog wird eine Meldung der Blog-Texte an das DOAJ (Directory of Open Access Journals) vornehmen.
4. Durch die Kooperation mit dem Repositorium Intr2Dok2 des Fachinformationsdienstes Recht sind die PDF-Versionen der Blog-Texte, das Verfassungsblatt sowie die Sammelbände mit einem persistenten Identifier (DOI) versehen und werden dauerhaft archiviert. Die Blog-Texte im html-Format sind mit einer eigenen DOI versehen.
§ 3 Redaktionsprozess
1. Die redaktionellen Entscheidungen werden von der ständigen Redaktion (Mitarbeiter) getroffen, die von einem Gremium von Mitherausgebern (Ehrenamtliche) unterstützt wird, das sich aus erfahrenen Rechtswissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen aus dem Themenbereich des Verfassungsblogs zusammensetzt.
2. Verfassungsblog veröffentlicht sowohl angeforderte als auch unangeforderte Beiträge, in der Regel nach einem intensiven redaktionellen Prozess mit bis zu drei Redaktionsschleifen, sowohl in Bezug auf den Stil als auch auf den Inhalt. Die Ablehnungsquote schwankt um die 30 %.
§ 3 Teilnehmende Einrichtungen
1. Teilnahmeberechtigt sind
(a) öffentlich und privat geförderte Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland,
(b) die Deutsche Nationalbibliothek, sämtliche Staats- und Landesbibliotheken sowie zentrale Fachbibliotheken
(c) Forschungsbibliotheken und wissenschaftliche Spezialbibliotheken in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft,
(d) Forschungsinstitute in überwiegend öffentlich-rechtlicher Trägerschaft, bzw. von Bund und Ländern getragene Forschungseinrichtungen, einschließlich der von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen öffentlich-rechtlichen oder überwiegend öffentlich-rechtlich geförderten juristischen Personen im Ausland getragenen wissenschaftlichen Einrichtungen, wie beispielsweise die Deutschen Historischen Institute,
(e) interessierte Einrichtungen aus dem Ausland (DACH-Region).
2. Eine Auflistung der bisher Teilnahmewillen signalisiert habenden Einrichtungen befindet sich in Anlage 1. Die teilnehmenden Einrichtungen treten diesem Rahmenvertrag durch entsprechende Beitrittserklärungen bei (Anlage 3).
3. Als teilnehmende Einrichtung im Sinne dieses Vertrages gelten Vollfinanzierer, Finanzierer light I und II. Die jeweiligen Einstufungen und Kosten ergeben sich aus Anlage 2.
4. Der Beitritt zu und Austritt aus diesem Rahmenvertrag kann am Ende eines Kalenderjahres mit Wirkung zum Folgejahr erfolgen.
§ 4 Leistungen des Verfassungsblogs
Verfassungsblog verpflichtet sich für die Werke bzw. für den Betrieb der Publikationsplattform zur Erbringung folgender Leistungen:
a. Verhandlung der Open-Access-Verträge mit den Autoren und Autorinnen der ausgewählten Werke, soweit sie erforderlich sind.
b. Sicherstellung der Qualitätsprüfung wie nachfolgend:
- Prüfung durch Redaktion/Lektorat des Verfassungsblogs ggf. inkl. mehrerer Redaktionsschleifen.
c. Veröffentlichung der Werke als Open-Access-E-Books, Blogeinträge und weiterer Werke wie unter §§ 1 und 2 beschrieben und Vorhaltung der Werke auf der Publikationsplattform Verfassungsblog.de, solange eine solche besteht.
d. Sicherstellung der Langzeitarchivierung, selbst oder durch einen Dritten.
e. Aufnahme der Werke in Presse- und Marketingaktivitäten.
f. den teilnehmenden Einrichtungen werden die neu publizierten Blog-Texte im Format des monatlich erscheinenden Verfassungsblatts bereitgestellt. Nach Ablauf eines Kalenderjahres werden die Verfassungsblatt-Ausgaben des vorangegangenen Kalenderjahres auf der Publikationsplattform Verfassungsblog.de veröffentlicht.
g. Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten das Recht auf ein uneingeschränktes lokales Hosting, auch durch Dritte.
h. Bereitstellung von Meta- und Inhaltsdaten für alle teilnehmenden Einrichtungen.
§ 5 Berichterstattung
Verfassungsblog bietet für die teilnehmenden Einrichtungen ein jährliches „Contributors Board Meeting“ an. Hier berichtet Verfassungsblog über Einnahmen und Ausgaben im vergangenen Geschäftsjahr und die Kalkulation des laufenden Geschäftsjahres sowie laufende und geplante Projekte und Aktivitäten. Das Contributors Board Meeting soll darüber hinaus dem Austausch zwischen den teilnehmenden Einrichtungen und Verfassungsblog dienen und Raum für Kritik und Anregungen geben.
§ 6 Vergütung
1. Der von den teilnehmenden Einrichtungen in der Summe der jeweiligen eigenständigen Anteile zu leistende Finanzierungsbeitrag ist der Höhe nach weder festgelegt noch beschränkt.
2. Der Anteil pro teilnehmender Einrichtung ergibt sich je nach Beitragsmodell aus Anlage 2. Jede teilnehmende Einrichtung haftet nur für ihren eigenen Beitrag.
3. Die Finanzierungsbeiträge sind nach Abschluss dieser Vereinbarung fällig und 30 (dreißig) Tage nach Rechnungsstellung durch den Verfassungsblog auf folgendes Konto zu zahlen:
Kontoinhaber: Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH
Kreditinstitut: ###
IBAN: ###
BIC: ###
4. Die teilnehmenden Einrichtungen können nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen oder die Zurückbehaltung erklären, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
§ 7 Vertragsbeginn / Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und endet am 31.12.2026.
2. Die teilnehmenden Einrichtungen können mit einer einmonatigen Frist zum Ende eines Kalenderjahres aus diesem Rahmenvertrag austreten.
3. Das Recht jedes Vertragspartners zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung aus wichtigem Grund setzt den fruchtlosen Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Frist zur Beseitigung des Kündigungsgrundes voraus.
§ 8 Haftung
1. Schadensersatz – egal aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung, Verzug – schulden die Vertragspartner nur
a. bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Vertragspartners, seiner Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in voller Höhe;
b. bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn eine wesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt ist, für den typischen und vorhersehbaren Schaden;
c. aus Garantie in voller Höhe.
2. Im Übrigen haften die Vertragspartner nicht. Kardinalpflichten im Sinne dieses § 7 sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Verhandlungsführerin regelmäßig vertrauen darf. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil der Verhandlungsführerin ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Die Haftung der Vertragspartner für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit) und die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Soweit die Haftung der Vertragspartner ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Vertreter oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragspartner.
4. Der Verfassungsblog garantiert nicht dafür, dass die Werke Open Access gestellt oder als Printversion veröffentlicht werden. Das gilt insbesondere bei Verweigerung der Zustimmung der Rechteinhaber.
5. Jede teilnehmende Einrichtung haftet nur für die von ihr zu vertretenden Umstände. Die Haftung einer teilnehmenden Einrichtung für eine andere teilnehmende Einrichtung ist ausgeschlossen.
§ 9 Abtretung / Übertragung
Die Vertragspartner und teilnehmenden Einrichtungen sind nicht berechtigt, Rechte bzw. Ansprüche aus diesem Vertrag ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung des Verfassungsblogs an Dritte abzutreten oder auf Dritte zu übertragen.
§ 10 Verhältnis der Vertragspartner
1. Dieser Vertrag und alle dazugehörigen Anhänge begründen keine Gesellschaft, kein Joint-Venture und/oder kein sonstiges gesellschaftsähnliches Verhältnis zwischen den Parteien. Das gilt auch für sämtliche teilnehmenden Einrichtungen untereinander.
2. Dieser Vertrag und sämtliche Anhänge hierzu begründen daneben keinerlei Vertretungsverhältnis zwischen den Vertragspartnern und teilnehmenden Einrichtungen und/oder irgendwelche Vollmachten zugunsten der jeweils anderen Partei.
§ 11 Mitteilungen und Datenschutz
1. Mitteilungen an die Presse oder die Öffentlichkeit über Thema, Inhalt, Ergebnisse oder sonstige Einzelheiten diesen Vertrag betreffend sind nur nach Abstimmung zwischen den Vertragspartnern zulässig.
2. Sofern personenbezogene Daten übermittelt oder erhoben und ausgewertet werden, verpflichten sich die Vertragspartner, die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages nichtig oder unwirksam sein, so bleibt davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind dann verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn jener Bestimmung möglichst nahekommt. Das gilt auch im Falle einer Lücke.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, soweit gesetzlich möglich, Berlin.
Berlin, ............................................... Göttingen, ................................................
Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH Niedersächsische Staats- und
Universitätsbibliothek Göttingen
………………………………………………………. ………………………………………………
Anlage 1: Teilnehmende Einrichtungen
Anlage 2: Kostenkalkulation / Beitragsmodell
1. Jährliche Kosten pro Finanzierungsanteil
|
|
Kosten pro Einrichtung |
|
Vollfinanzierung |
3.000 € |
|
Finanzierung light I |
2.000 € |
|
Finanzierung light II |
1.500 € |
Bei der dargestellten Kostenstruktur handelt es sich um Nettobeträge exkl. MwSt. Es wird eine MwSt. in Höhe von 7% anfallen.
2. Modellbeschreibung
Die gewählten Finanzierungsanteile sind durch die Teilnehmer jährlich zu entrichten, eine Rechnung kann je nach Wunsch entweder für das jeweilige Vertragsjahr im Januar oder noch für das Vorjahr im Dezember oder November ausgestellt werden. Die Höhe der gewählten Finanzierungsanteile kann durch die Teilnehmer jährlich angepasst werden.
Anlage 3: Beitrittserklärung
Beitrittsvereinbarung zum Rahmenvertrag über Erbringung von Beiträgen
zur Open-Access-Publikationsplattform Verfassungsblog.de 2024-2026
„Verfassungsblog“
Die
__________________
__________________
__________________
- nachfolgend: teilnehmende Einrichtung
sowie die
Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH
Elbestraße 28
12045 Berlin
- nachfolgend: Verfassungsblog gGmbH
schließen nachfolgenden Vertrag:
Präambel
Es wurde zwischen der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen und der Verfassungsblog gGmbH ein Rahmenvertrag über Erbringung von Beiträgen zur Open-Access-Publikationsplattform Verfassungsblog.de 2024-2026 vereinbart.
- nachfolgend „Rahmenvertrag Verfassungsblog“
Der Rahmenvertrag Verfassungsblog sieht vor, dass die teilnehmenden Einrichtungen auf der Grundlage dieser Vereinbarung eigene Beitrittsverträge mit der Verfassungsblog gGmbH abschließen können.
§ 1 Grundlage des Vertrages
(1) Die teilnehmende Einrichtung und die Verfassungsblog gGmbH schließen einen Vertrag auf der Grundlage des Rahmenvertrags Verfassungsblog ab.
(2) Alle Klauseln des Rahmenvertrags Verfassungsblog sind uneingeschränkt gültig.
§ 2 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag tritt mit rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Vertragspartner in Kraft und endet mit Austritt der teilnehmenden Einrichtung oder automatisch zum 31.12.2026.
(2) Dieser Vertrag gibt die Vereinbarungen der Vertragspartner für die vertragsgegenständlichen Leistungen unter Einbeziehung der Vereinbarung Rahmenvertrag Verfassungsblog vollständig wieder. Weitere Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien.
(3) Soweit nach diesem Vertrag eine Erklärung „schriftlich“ oder in „Schriftform“ abzugeben ist, muss diese Erklärung von dem Absender eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet und dem anderen Vertragspartner als Original oder als Telefax übermittelt werden. Die Schriftform kann nicht durch die elektronische Form ersetzt werden.
§ 3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder besteht eine regelungsbedürftige Lücke, so bleibt die Wirksamkeit dieses Vertrages und der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen/ fehlenden Regelung tritt eine solche Regelung, die die Vertragspartner nach Treu und Glauben zulässigerweise getroffen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit/ die Regelungslücke bekannt gewesen wäre. Kommt ein Einvernehmen über eine solche Regelung nicht zu Stande, tritt an die Stelle der unwirksamen/ fehlenden Regelung die diesbezügliche gesetzliche Vorschrift.
………………………………………… Berlin, ……………………………………
Ort, Datum Ort, Datum
…………………………………………. ………………………………………………
teilnehmende Einrichtung Verfassungsblog gGmbH
Vertrag internationale Einrichtungen
Jährliche Beitragsvereinbarung Förderpartnerschaft für eine Open-Access-Publikationsplattform
Zwischen
[Gemeinnützige Publikationsorganisation]
[Adresse]
und
[Institution]
nachfolgend gemeinsam die „Parteien“ und einzeln jeweils eine „Partei“ genannt,
wird folgende jährliche Beitragsvereinbarung geschlossen:
Präambel
Der Herausgeber ist als gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) in Deutschland registriert und verfolgt die satzungsmäßigen Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Förderung der Bildung sowie der Förderung des demokratischen Staatswesens.
Der Betrieb der Publikationsplattform dient unmittelbar der Verwirklichung dieser Zwecke. An der Schnittstelle zwischen Rechts- und Politikwissenschaft einerseits und der politischen Öffentlichkeit andererseits bietet die Plattform eine Diamond-Open-Access-Publikationsumgebung, die beiden Seiten Zugang zueinander verschafft: wissenschaftliche Expertise erhält Zugang zur politischen Öffentlichkeit und eröffnet damit Wege zu gesellschaftlicher Wirkung; zugleich wird eine fundierte Informations- und Diskursgrundlage für demokratische Meinungsbildungsprozesse geschaffen.
Ziel und Mission
Die Plattform ist eine gemeinnützige Publikationsinitiative mit Sitz in Deutschland. Sie verfolgt das Ziel,
-
wissenschaftliche Erkenntnisse frei zugänglich zu machen,
-
den Austausch zwischen Forschung und Öffentlichkeit zu stärken und
-
zur demokratischen Meinungsbildung beizutragen.
Im Zentrum steht ein Diamond Open Access-Modell: Inhalte sind frei zugänglich – ohne Kosten für Leser:innen und ohne Publikationsgebühren für Autor:innen.
Damit leistet die Plattform einen aktiven Beitrag zu offener Wissenschaft, Transparenz und gesellschaftlicher Wirkung von Forschung.
§ 1 Vertragsgegenstand
-
Die Publikationen (nachfolgend „Werke“) umfassen insbesondere:
a. Online-Beiträge mit Kommentaren und Analysen zu aktuellen Entwicklungen im Verfassungsrecht und in der Politik;
b. monatliche Zusammenstellungen dieser Inhalte in einem Journal-Format;
c. thematische Diskussionsformate (z. B. Blog-Symposien);
d. Podcast-Reihen zu aktuellen verfassungsrechtlichen Themen;
e. herausgegebene Sammelbände auf Grundlage von Diskussionsformaten;
f. redaktionelle Beiträge und Newsletter. -
Gegenstand dieses Vertrags ist die Unterstützung der Leistungen des Herausgebers gemäß § 1 Abs. 1 lit. a und b durch die Zahlung von Beiträgen seitens der Institution.
-
Der Herausgeber verpflichtet sich, folgende Leistungen zu erbringen:
a. Sicherstellung der Qualität der Werke durch redaktionelle Prüfung, Lektorat und Formatierung sowie gegebenenfalls zusätzliche Begutachtung;
b. Veröffentlichung der Werke als Open-Access-Inhalte und Bereitstellung auf der Publikationsplattform, solange diese betrieben wird;
c. Sicherstellung der Langzeitarchivierung, selbst oder durch Dritte;
d. Einbindung der Werke in Presse- und Marketingmaßnahmen;
e. Bereitstellung der monatlichen Ausgaben an unterstützende Institutionen sowie Veröffentlichung am Jahresende;
f. Bereitstellung von Metadaten und Inhaltsdaten.
Was gefördert wird
Durch Ihre Unterstützung ermöglichen Sie ein breites Spektrum an hochwertigen Publikationsformaten:
-
Aktuelle Analysen und Kommentare zu rechtlichen und politischen Entwicklungen
-
Monatliche Journalausgaben (kuratierte Inhalte)
-
Thematische Forschungsdebatten und Symposien
-
Wissenschaftliche Sammelbände
-
Redaktionelle Newsletter mit hoher Reichweite
Die Plattform verbindet wissenschaftliche Qualität mit öffentlicher Sichtbarkeit.
§ 2 Veröffentlichungsprozess / Open Access
-
Die Werke werden vorbehaltlich der Zustimmung der Autor:innen als Open-Access-Publikationen unter einer Creative-Commons-Lizenz (CC BY-SA 4.0) veröffentlicht. Die Autor:innen behalten ihre Nutzungs- und Verwertungsrechte und können eine restriktivere oder offenere Lizenz wählen.
-
Die Veröffentlichung erfolgt in verschiedenen Formaten (insbesondere PDF, HTML und EPUB) auf der Website des Herausgebers sowie in einschlägigen Repositorien.
-
Die Werke werden in Verzeichnisse von Open-Access-Zeitschriften aufgenommen.
-
Metadaten und Inhalte werden über standardisierte Schnittstellen internationaler Forschungsinfrastrukturen verbreitet und in wissenschaftlichen Suchmaschinen indexiert. Beiträge können mit dauerhaften Identifikatoren (z. B. DOI) versehen werden.
-
Personenbezogene Daten der Nutzer:innen werden nur insoweit verarbeitet, wie dies technisch zur Bereitstellung der Dienste erforderlich ist.
Gegenleistung und Einbindung
Als fördernde Institution erhalten Sie:
-
Zugang zu kuratierten Publikationen (z. B. monatliche Ausgaben)
-
Einladung zu einem jährlichen Austauschformat mit:
-
Einblicken in Projekte und Entwicklung
-
Finanz- und Wirkungsberichten
-
Möglichkeiten zur Mitgestaltung und Vernetzung
-
Sie werden Teil einer aktiven Fördergemeinschaft, die Open Access nachhaltig stärkt.
§ 3 Redaktioneller Prozess
-
Redaktionelle Entscheidungen werden vom festen Redaktionsteam getroffen, das durch ein wissenschaftliches Beratungsgremium unterstützt wird.
-
Es werden sowohl angefragte als auch unaufgefordert eingereichte Beiträge veröffentlicht, in der Regel nach einem mehrstufigen redaktionellen Prüfprozess. Ein Teil der Beiträge wird abgelehnt.
§ 4 Berichterstattung und Austausch
Der Herausgeber bietet unterstützenden Institutionen einmal jährlich ein Treffen an („Contributors Board Meeting“).
In diesem Rahmen berichtet der Herausgeber über Einnahmen und Ausgaben des vergangenen Geschäftsjahres, die Budgetplanung sowie laufende und geplante Projekte. Zudem dient das Treffen dem Austausch sowie der Einholung von Feedback.
Die Teilnahme ist freiwillig.
§ 5 Zahlung
-
Die Institution verpflichtet sich zur Zahlung eines jährlichen Beitrags in Höhe von [Betrag] zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer für die Dauer des Vertrags.
-
Der Herausgeber stellt der Institution eine entsprechende Rechnung.
-
Die Zahlung ist innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(Kontodaten wurden in dieser Fassung entfernt.)
§ 6 Laufzeit und Kündigung
-
Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt (gegebenenfalls rückwirkend) am [Datum] und endet am [Datum] („Erstlaufzeit“).
-
Nach Ablauf der Erstlaufzeit kann der Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden. Eine Mitteilung über die Verlängerung erfolgt mehrere Monate vor Vertragsende.
-
Jede Partei kann den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Kündigung wird 30 (dreißig) Tage nach Zugang wirksam. Hinsichtlich bereits geleisteter oder ausstehender Zahlungen wird eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Finanzierungsmodell
Die Plattform finanziert sich über institutionelle Beiträge.
Jahresbeitrag: [Betrag] zzgl. MwSt.
Laufzeit: mehrjährig mit Verlängerungsoption
Kündigungsmöglichkeiten gewährleisten Flexibilität
Das Modell verteilt die Finanzierung auf mehrere Schultern und sichert langfristige Stabilität.
§ 7 Anwendbares Recht und Streitbeilegung
-
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
-
Die Parteien bemühen sich, Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Gelingt dies nicht, ist der Gerichtsstand der Sitz des Herausgebers.
§ 8 Schlussbestimmungen
-
Dieser Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen Absprachen.
-
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
-
Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.
Unterschriften
[Ort, Datum]
[Herausgeber]
[Institution]
Fazit
Mit Ihrer Unterstützung fördern Sie nicht nur eine Publikationsplattform, sondern:
✔ freien Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
✔ Qualität und Integrität akademischer Inhalte
✔ informierte öffentliche Debatten
Ihre Institution wird Teil einer nachhaltigen Infrastruktur für offene Wissenschaft und Demokratie.