Stand Finanzierung beim Verfassungsblog Der Verfassungsblog verfolgt ein Diamond-Open-Access-Modell: Weder für den Zugang zu den veröffentlichten Inhalten noch für die Veröffentlichung selbst werden Gebühren erhoben. Die Finanzierung der Publikation erfolgt stattdessen über mehrere, miteinander kombinierte Finanzierungsquellen. Dieses Modell trägt der besonderen Struktur des Verfassungsblogs als wissenschaftsgeleiteter und gemeinnütziger Publikationsorganisation Rechnung. Anders als viele institutionell angebundene Open-Access-Publikationsprojekte verfügt der Verfassungsblog nicht über die Möglichkeit, dauerhaft auf die personellen, technischen oder infrastrukturellen Ressourcen einer Universität oder Bibliothek zurückzugreifen. Die entstehenden Kosten müssen daher eigenständig finanziert werden. Die Finanzierung des Verfassungsblogs basiert im Wesentlichen auf sechs Säulen: Die Konsortialfinanzierung über wissenschaftliche Bibliotheken und Einrichtungen; Kooperationen mit dem Center for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg; Einzelförderung von Blog-Symposien; Drittmittelförderung in Form von Forschungsprojekten; Anzeigen im Editorial und Spenden. Seit 2022 baut der Verfassungsblog ein Mitgliedschaftsmodell für die konsortiale Finanzierung durch Bibliotheken auf. Dabei verpflichten sich wissenschaftliche Einrichtungen, mit einem jährlichen finanziellen Beitrag die Publikationstätigkeit des Verfassungsblogs zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt unabhängig davon, ob ein konkreter Beitrag von einer Autorin oder einem Autor der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht wird. Damit unterscheidet sich das Modell grundlegend von einer Article Processing Charge: Die Kosten werden nicht einzelnen Publikationen oder Autorinnen und Autoren zugeordnet, sondern gemeinschaftlich von den teilnehmenden Einrichtungen getragen. Die Toolbox wird einen vertieften Einblick in die Konsortialfinanzierung bieten. Diese dient in erster Linie der Finanzierung der redaktionellen Stellen, die das Fortbestehen des Verfassungsblogs sowie die Qualität der Beiträge sichern. Derzeit unterstützen ca. 60 Einrichtungen den Verfassungsblog mit einem jährlichen Beitrag. Davon werden 34 Einrichtungen vom Niedersachsenkonsortium betreut, 16 vom Sachsenkonsortium und mit 10 internationalen Einrichtungen gibt es Einzelverträge.