Der Weg zur Diamond-OA-Finanzierung am Beispiel des Verfassungsblog Wie ein Beitragsmodell gebaut wird: was Einrichtungen zahlen, woran sich der Beitrag bemisst und wie ein Pledging abläuft. Einleitung In den deutschen Rechtswissenschaften ist Open Access bislang noch nicht flächendeckend etabliert. Zugleich ist die Bereitschaft zur Finanzierung von Article Processing Charges (APCs) bislang gering. Als Open-Access-Publikationsplattformen haben sich hingegen insbesondere rechtswissenschaftliche Blogs etabliert, die eine zeitnahe Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge mit unterschiedlichen Formen der Qualitätssicherung verbinden. Damit bieten rechtswissenschaftliche Blogs zugleich strukturelle Voraussetzungen für ein Diamond-OA-Modell. Die gebührenfreie Finanzierung wissenschaftsgeleiteter Open-Access-Publikationen, auch als Diamond Open Access (DOA) bezeichnet, wird in Deutschland zunehmend thematisiert und auch auf europäischer und internationaler Ebene gefordert. Vor diesem Hintergrund wurde die Konsortialfinanzierung durch Bibliotheken neben den bereits bestehenden Finanzierungsquellen des Verfassungsblogs, insbesondere Spenden und institutioneller Unterstützung durch Partnereinrichtungen, frühzeitig als nachhaltiges und vertrauenswürdiges Finanzierungsmodell identifiziert. Neben der zunehmenden Forderung nach Diamond Open Access bietet die kooperative Finanzierung von Open-Access-Publikationen auch praktische Vorteile. Konsortialführer übernehmen die Kommunikation mit den teilnehmenden Einrichtungen, beantworten Fragen, begleiten die Erneuerung von Mitgliedschaften und unterstützen den Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen. Darüber hinaus kann durch die Beteiligung von Bibliotheken an einem Konsortium die Reichweite des Publikationsangebots erhöht werden, da die teilnehmenden Einrichtungen ihre Nutzerinnen und Nutzer über das Mitgliedschaftsmodell und die damit verbundenen Publikationsmöglichkeiten informieren können. Die Toolbox Konsortialfinanzierung ist im Rahmen des Projekts „Open Constitutionalism“ entstanden, das vom Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technologie (BMFTR) gefördert wird. Sie stellt das Finanzierungsmodell des Verfassungsblogs und dessen Entwicklung vor, berichtet über die dabei gewonnenen Erfahrungen, gibt praktische Hinweise und stellt Vorlagen für Verträge, Formulierungen und Tabellen zur Verfügung. Insbesondere im Bereich des Diamond Open Access ist die Publikationslandschaft heterogen und vielfältig. Die Toolbox kann daher keine allgemeingültige Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Aufbau eines DOA-Finanzierungsmodells bieten. Sie stellt jedoch eine Vielzahl von Informationen, praktischen Hilfestellungen und Vorlagen bereit, die Interessierten den Einstieg in die Entwicklung und Umsetzung eines solchen Finanzierungsmodells erleichtern können. Stand Finanzierung beim Verfassungsblog Der Verfassungsblog verfolgt ein Diamond-Open-Access-Modell: Weder für den Zugang zu den veröffentlichten Inhalten noch für die Veröffentlichung selbst werden Gebühren erhoben. Die Finanzierung der Publikation erfolgt stattdessen über mehrere, miteinander kombinierte Finanzierungsquellen. Dieses Modell trägt der besonderen Struktur des Verfassungsblogs als wissenschaftsgeleiteter und gemeinnütziger Publikationsorganisation Rechnung. Anders als viele institutionell angebundene Open-Access-Publikationsprojekte verfügt der Verfassungsblog nicht über die Möglichkeit, dauerhaft auf die personellen, technischen oder infrastrukturellen Ressourcen einer Universität oder Bibliothek zurückzugreifen. Die entstehenden Kosten müssen daher eigenständig finanziert werden. Die Finanzierung des Verfassungsblogs basiert im Wesentlichen auf sechs Säulen: Die Konsortialfinanzierung über wissenschaftliche Bibliotheken und Einrichtungen; Kooperationen mit dem Center for Global Constitutionalism am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und dem Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (MPIL) in Heidelberg; Einzelförderung von Blog-Symposien; Drittmittelförderung in Form von Forschungsprojekten; Anzeigen im Editorial und Spenden. Seit 2022 baut der Verfassungsblog ein Mitgliedschaftsmodell für die konsortiale Finanzierung durch Bibliotheken auf. Dabei verpflichten sich wissenschaftliche Einrichtungen, mit einem jährlichen finanziellen Beitrag die Publikationstätigkeit des Verfassungsblogs zu unterstützen. Die Finanzierung erfolgt unabhängig davon, ob ein konkreter Beitrag von einer Autorin oder einem Autor der jeweiligen Einrichtung veröffentlicht wird. Damit unterscheidet sich das Modell grundlegend von einer Article Processing Charge: Die Kosten werden nicht einzelnen Publikationen oder Autorinnen und Autoren zugeordnet, sondern gemeinschaftlich von den teilnehmenden Einrichtungen getragen. Die Toolbox wird einen vertieften Einblick in die Konsortialfinanzierung bieten. Diese dient in erster Linie der Finanzierung der redaktionellen Stellen, die das Fortbestehen des Verfassungsblogs sowie die Qualität der Beiträge sichern. Derzeit unterstützen ca. 60 Einrichtungen den Verfassungsblog mit einem jährlichen Beitrag. Davon werden 34 Einrichtungen vom Niedersachsenkonsortium betreut, 16 vom Sachsenkonsortium und mit 10 internationalen Einrichtungen gibt es Einzelverträge. Beitragsmodell und Pledging Beitragsmodell und Pledging Bei einem klassischen Pledging-Modell wird zunächst der Finanzierungsbedarf eines Publikationsprojekts ermittelt. Ausgangspunkt ist die Frage, welche finanziellen Mittel erforderlich sind, um ein bestimmtes Publikationsvorhaben Open Access zu realisieren. Auf dieser Grundlage wird ein Finanzierungsziel festgelegt. Bibliotheken und andere wissenschaftliche Einrichtungen können anschließend ihre finanzielle Unterstützung – ihr „Pledge“ – zusagen. Wird eine zuvor definierte Mindestsumme erreicht, kommt die Finanzierung zustande und das entsprechende Publikationsangebot kann Open Access bereitgestellt werden. Wird das Finanzierungsziel hingegen nicht erreicht, kommt das Vorhaben entweder nicht zustande oder wird nach einem anderen Finanzierungsmodell realisiert. Dieses Modell eignet sich insbesondere für klar abgrenzbare Publikationsvorhaben, etwa Monografien, Sammelbände oder Buchpakete. Für fortlaufende Publikationsangebote wie den Verfassungsblog ist ein klassisches Pledging-Modell dagegen nur eingeschränkt geeignet. Der Verfassungsblog veröffentlicht kontinuierlich Beiträge und versteht sich grundsätzlich als Open-Access-Publikation. Die Veröffentlichung eines einzelnen Beitrags ist daher nicht davon abhängig, ob für diesen Beitrag zuvor eine bestimmte Zahl von Finanzierungszusagen eingegangen ist. Eine Finanzierung nach dem Prinzip „alles oder nichts“ würde zudem die kontinuierliche Publikationstätigkeit nicht abbilden. Die Konsortialfinanzierung wurde beim Verfassungsblog daher zunächst als ergänzende Finanzierungsquelle zu den bereits bestehenden Einnahmequellen aufgebaut. Ziel war es, die konsortiale Finanzierung schrittweise auszuweiten und langfristig einen größeren Anteil der laufenden Kosten des Publikationsbetriebs darüber zu finanzieren. Damit unterscheidet sich das Modell von einem klassischen Pledging-Modell: Die Finanzierungszusagen sind nicht an das Erreichen einer konkreten Finanzierungsschwelle für einzelne Publikationen gekoppelt. Vielmehr tragen die teilnehmenden Einrichtungen gemeinsam zur Finanzierung der Publikationsinfrastruktur und des laufenden Betriebs bei. Das Beitragsmodell des Verfassungsblogs sieht einen Jahresbeitrag vor, der folgendermaßen gestaffelt wird: Vollfinanzierung 3.000 € Finanzierung light I 2.000 € Finanzierung light II 1.500 € Die Wahl der Beitragsstufe ist grundsätzlich den teilnehmenden Einrichtungen überlassen. Die verschiedenen Stufen dienen nicht der Abrechnung einer bestimmten Anzahl von Veröffentlichungen und begründen auch keinen unterschiedlichen Anspruch auf die Nutzung des Publikationsangebots. Sie schaffen vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten, sich entsprechend den finanziellen und institutionellen Voraussetzungen an der gemeinschaftlichen Finanzierung zu beteiligen. Die niedrigste Beitragsstufe („Finanzierung light II“) wird insbesondere Einrichtungen mit kleineren Bibliotheksetats oder Einrichtungen ohne rechtswissenschaftliche Fakultät empfohlen. Die mittlere Stufe („Finanzierung light I“) bietet eine Möglichkeit zur Beteiligung für Einrichtungen, die das Publikationsangebot in relevantem Umfang nutzen, deren finanzielle Möglichkeiten jedoch eine Vollfinanzierung nicht zulassen. Die „Vollfinanzierung“ in Höhe von 3.000 Euro richtet sich insbesondere an Einrichtungen mit einer rechtswissenschaftlichen Fakultät und entsprechend hoher fachlicher Nutzung beziehungsweise einem höheren Publikationsaufkommen ihrer Angehörigen. Die Staffelung verfolgt damit zwei Ziele: Zum einen soll möglichst vielen Einrichtungen eine Beteiligung an der gemeinschaftlichen Finanzierung ermöglicht werden. Zum anderen soll der Beitrag einer Einrichtung in einem angemessenen Verhältnis zu ihrer institutionellen Nutzung und ihrem finanziellen Leistungsvermögen stehen. Die verschiedenen Beitragsstufen sind daher weniger als unterschiedliche „Produkte“ zu verstehen, sondern vielmehr als flexible Beteiligungsmöglichkeiten innerhalb eines gemeinsamen Finanzierungsmodells. Für die praktische Umsetzung ist es sinnvoll, die Kriterien für die vorgeschlagenen Beitragsstufen transparent zu kommunizieren. Dabei können insbesondere die Größe des Bibliotheksetats, das Vorhandensein einer rechtswissenschaftlichen Fakultät, die Zahl der Publikationen von Angehörigen der Einrichtung sowie die allgemeine Nutzung des Publikationsangebots als Orientierung dienen. Eine solche Orientierung erleichtert den Einrichtungen die Entscheidung über ihre Beteiligung, ohne die Finanzierung auf eine artikel- oder nutzungsbezogene Einzelabrechnung umzustellen. Dokumentation Für die Dokumentation der Mitgliedsbeiträge und der Kommunikation wurde hauptsächlich mit Excel-Tabellen gearbeitet. Beispielhaft wird die Vorlage einer Tabelle für finanzierende Einrichtungen bereitgestellt (Anlage Vorlage_FinanzierendeEinrichtungen). Es werden darin allgemeine Informationen wie Kontaktdaten erfasst, aber auch Prozessinformationen zur Rechnungsbearbeitung. In der Tabelle wurden jährlich die Einrichtungen erfasst, die den Verfassungsblog mitfinanzieren. Perspektivisch soll die Administration der finanzierenden Einrichtungen mit der Software CiviCRM organisiert werden Evaluation und Weiterentwicklung Angenommene Freiwilligkeit Grundsätzlich schafft ein Beitragsmodell Vertrauen und gibt Orientierung. Die Freiwilligkeit bei den Beitragszahlungen im DOA-Bereich wird von Bibliotheken nicht nur positiv wahrgenommen. Beispielsweise wird die Freiwilligkeit von Beitragszahlungen als widersprüchlich mit haushaltsrechtlichen Grundsätzen diskutiert, was das Geschäftsmodell von Diamond Open Access grundsätzlich in Frage stellen würde. Das Forschungsprojekt „Erwerbungslogik als Diamond-Open-Access-Hindernis: Aus-, Um- und Nebenwege“ (ELADOAH) untersuchte (Laufzeit: 01.10.2023-30.09.2025), wie dieses Publikationsmodell in Deutschland langfristig organisiert werden kann. Es war angesiedelt am Alexander von Humboldt-Institut für Internet und Gesellschaft und wurde gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Als Projektpartner erstellte der Verfassungsblog ein Rechtsgutachten, das sich mit dem Öffentlichen Haushaltsrecht in Zusammenhang mit der Finanzierung von DOA-Publikationen auseinandersetzt (im Erscheinen). Das kann teilweise auch auf die Freiwilligkeit bei der Wahl des Finanzierungsmodells bezogen werden. Denkbar wäre eine stärkere Staffelung der Beitragshöhe mit konkreten Beschreibungen, welche Einrichtungen welchen Beitrag zahlen sollten. Bei der Beschreibung könnte auf die Fragen eingegangen werden, die in der Checkliste 1.1 genannt werden. Der Mindestbetrag von 1.500 Euro kann für kleine Einrichtungen bereits sehr hoch sein, genauso könnten Einrichtungen mit einem größeren Budget für rechtswissenschaftliche Inhalte einen höheren Beitrag leisten. Eine größere Spanne bei der Wahl der Beiträge könnte sinnvoll sein. Beitragshöhe und Bezeichnung Die Festlegung der Beitragshöhen und ihrer Bezeichnungen ist ein zentraler Aspekt bei der Entwicklung eines Konsortialmodells. Dabei gilt es, unterschiedliche Interessen miteinander in Einklang zu bringen: Einerseits muss das Beitragsmodell einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des DOA-Projekts leisten, andererseits müssen die begrenzten finanziellen Spielräume von Bibliotheken und wissenschaftlichen Einrichtungen berücksichtigt werden. Eine zentrale Frage ist dabei, wie viel Flexibilität das Modell zulassen soll. Flexible Beitragsstufen ermöglichen es Einrichtungen, ihre Beteiligung an den jeweils verfügbaren finanziellen Mitteln auszurichten und erleichtern damit den Einstieg in das Konsortium. Gleichzeitig kann eine zu große Flexibilität dazu führen, dass Einrichtungen bevorzugt die jeweils günstigste Option wählen – auch dann, wenn eine höhere Beteiligung angesichts ihrer institutionellen Voraussetzungen oder Nutzung des Angebots angemessen wäre. Dabei spielen auch etablierte Beschaffungs- und Vergabepraktiken von Bibliotheken eine Rolle, bei denen die Auswahl einer wirtschaftlich günstigen Option eine wichtige Bedeutung haben kann. Die Entwicklung eines Beitragsmodells ist daher nicht allein eine Frage der Berechnung des Finanzierungsbedarfs und seiner Verteilung auf die teilnehmenden Einrichtungen. Ebenso entscheidend ist die Frage, wie die verschiedenen Beitragsstufen bezeichnet, begründet und kommuniziert werden. Die Bezeichnungen sollten den Einrichtungen vermitteln, welchen Beitrag die jeweilige Stufe zur gemeinschaftlichen Finanzierung leistet und für welche Art von Einrichtung sie gedacht ist, ohne unnötige Hierarchien oder Fehlanreize zu schaffen. Ein gutes Beitragsmodell ist deshalb immer auch eine Kommunikationsaufgabe. Die Kriterien für die verschiedenen Beitragsstufen sollten transparent dargestellt und gegenüber den teilnehmenden Einrichtungen nachvollziehbar begründet werden. So lässt sich einerseits die notwendige Flexibilität erhalten und andererseits vermeiden, dass die Beitragsstufen ausschließlich als unterschiedlich teure Optionen wahrgenommen werden. Passende Einrichtungen für die Finanzierung ermitteln Passende Einrichtungen für die Finanzierung ermitteln Vor allem zu Beginn der Konsortialfinanzierung müssen Einrichtungen ermittelt werden, die potenziell als Unterstützer in Frage kommen. Beim Verfassungsblog wurden unterschiedliche Strategien getestet. Der Erfolg der unterschiedlichen Strategien lässt sich nur bedingt ermitteln, da die Maßnahmen üblicherweise parallel verlaufen. Die Strategien basieren jedoch auf Rückmeldungen von Bibliotheken, welche Diamond-OA-Angebote in den Einrichtungen gefördert werden. Hauptsächlich sollte das DOA-Projekt inhaltliche Relevanz für die Einrichtungen haben, welche sich entweder aus den Publikationszahlen ergibt oder auch aus der Zugriffsstatistik, bzw. einen im weiteren Sinne verstandenen „Sammelauftrag“, der sich an der inhaltlichen Relevanz eines Themenbereichs für eine Einrichtung orientiert (beispielsweise rechtswissenschaftliche Bibliotheken/Bibliotheken von Gerichten für den Verfassungsblog). Allerdings unterstützen auch Einrichtungen den Verfassungsblog finanziell, bei denen die inhaltliche Relevanz nicht gegeben ist, die aber den Verfassungsblog als Infrastrukturprojekt für Diamond Open Access verstehen. Checkliste 1.1 Welche Forschenden von welchen Einrichtungen publizieren beim Projekt? Welche Einrichtungen haben eine inhaltliche Nähe zu den Publikationen? Aus welchen Ländern/Städten/Einrichtungen gibt es hohe Zugriffszahlen? Welche Einrichtungen fördern generell DOA-Infrastrukturen? Je nachdem, in welcher Sprache publiziert wird und für welche Regionen die Inhalte Relevanz haben, kann die Recherche international erweitert werden. Publikationszahlen Um Einrichtungen zu ermitteln, die für eine Finanzierung angeschrieben werden könnten, wurde ermittelt, mit welchen Einrichtungen die Autor*innen des Verfassungsblogs affiliiert sind. Seit 2021 werden dafür im Wordpress die Affiliationsangaben der Autor*innen standardisiert erfasst, seit 2025 mit der Angabe der ROR-ID. Insbesondere Einrichtungen, aus welchen Autor*innen mehr als fünf Beiträge jährlich beim Verfassungsblog veröffentlicht haben, wurden für eine Finanzierung angeschrieben. Nutzungsstatistik Nutzungsstatistiken sind für die Ermittlung von potenziell finanzierenden Einrichtungen weniger relevant, wurden aber in Einzelfällen mit angefragt. Dies betrifft insbesondere Einrichtungen, die nicht selbst rechtswissenschaftliche Forschung betreiben und den Verfassungsblog für die Leser*innen vor Ort fördern möchten, beispielsweise Zentralbibliotheken. Mithilfe von Matomo konnte der Verfassungsblog Zugriffsstatistiken aus verschiedenen Städten und Regionen liefern. Fachliche Relevanz Die fachliche Relevanz kann sich in den verschiedenen Fachbereichen auch für außeruniversitäre Institutionen ergeben. In den Rechtswissenschaften sind natürlich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen relevant, aber für das Verfassungsrecht kommen grundsätzlich auch Gerichte und juristische Spezialbibliotheken in Frage. Diese Einrichtungen wurden bisher vom Verfassungsblog systematisch erfasst und angeschrieben, kommen aber als finanzierende Einrichtungen aufgrund der fachlichen Relevanz der Verfassungsblog-Beiträge in Frage. Kommunikation und Marketing Da sich die Finanzierung über DOA bislang noch nicht flächendeckend als etabliertes Modell wissenschaftlicher Finanzierung etabliert hat, kommt dem direkten Austausch mit den zuständigen Ansprechpersonen in den Einrichtungen besondere Bedeutung zu. Der persönliche Kontakt ermöglicht es, das Modell und seine Funktionsweise verständlich zu vermitteln, Fragen und Vorbehalte frühzeitig aufzugreifen und die spezifischen Bedarfe der Einrichtungen besser zu verstehen.  Für die Kommunikationsstrategie des Verfassungsblogs werden drei zentrale Zielgruppen unterschieden: Fördereinrichtungen bzw. (potenziell) finanzierende Einrichtungen, insbesondere wissenschaftliche Bibliotheken und andere Einrichtungen, die sich über Konsortien oder Fördermodelle an der Finanzierung von Open Access beteiligen. Im Fokus stehen die Funktionsweise des DOA-Modells, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten und der Mehrwert einer Finanzierung. Autor*innen des Verfassungsblogs bzw. Forschende an den Einrichtungen. Diese Zielgruppe ist für die Sichtbarkeit und Akzeptanz des Modells innerhalb der affiliierten Einrichtungen relevant. Eine transparente Kommunikation darüber, wie DOA die Publikation und Rezeption wissenschaftlicher Beiträge unterstützt und welche Rolle die Einrichtungen dabei spielen, soll das Modell bei Forschenden und ihren Einrichtungen bekannter machen und seine Bedeutung für die wissenschaftliche Kommunikation vermitteln. OA-Community und allgemeine Öffentlichkeit. Diese Zielgruppe umfasst Akteur*innen aus der Open-Access-Community ebenso wie interessierte Leser*innen außerhalb des engeren Fachpublikums. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung von Open Access, die Besonderheiten des DOA-Modells sowie dessen Beitrag zu einer nachhaltigen und gemeinschaftlich getragenen Finanzierung wissenschaftlicher Publikationen. Fördereinrichtungen Bei der DOA-Finanzierung findet eine Verschiebung der Finanzierungsentscheidung von den Forschenden hin zu den Bibliotheken statt. Beim Gold-OA-Publizieren mit APCs/BPCs entscheiden die Forschenden, wo sie publizieren, und die Bibliotheken verwalten Publikationsfonds nach festgelegten Kriterien. Einflussnahme erfolgt zwar über die genannten Förderkriterien, wie beispielsweise eine Förderhöchstgrenze, bleiben dabei aber begrenzt. Im Gegensatz dazu existieren bei der DOA-Finanzierung noch keine oder kaum formalen Kriterien. Ob ein DOA-Publikationsprojekt gefördert wird oder nicht, hängt von den Prozessen in der Bibliothek ab. Daher ist die Kommunikation des Konsortialmodells an die fördernden Einrichtungen, v.a. Wissenschaftliche Bibliotheken zentral. Beim Verfassungsblog wurden verschiedene Strategien entwickelt, um diese Zielgruppe zu erreichen. Direkte E-Mail-Kontakte Direkte Kommunikation erfolgt insbesondere durch E-Mail-Kontakte. Darin werden die Bibliotheken allgemein über den Verfassungsblog, die Services und Dienstleistungen, die Vorteile, die sich durch eine Finanzierung ergeben würden, und das Publikationsaufkommen der Einrichtung informiert.E-Mail-Vorlage Informationsmaterial Um die Einrichtungen übersichtlich und ansprechend über die Dienstleistungen und das Finanzierungsmodell des Verfassungsblogs zu informieren, wurde ein Flyer entworfen. Dieser wurde den Einrichtungen auch mit der E-Mail als Anhang weitergeleitet. Anlage Flyer Contributors Board Meeting Das Contributors Board Meeting findet einmal jährlich für fördernde Einrichtungen statt. Der Ablauf wurde während der Projektlaufzeit angepasst. Zu Beginn lag der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von ausführlichen Informationen zur Finanzierung, den Einnahmen und Ausgaben sowie den verschiedenen Projekten und Tätigkeiten beim Verfassungsblog. Es war damit vornehmlich eine Berichterstattung, die für Transparenz sorgen sollte. Im Jahr 2025 wurde der Ablauf leicht angepasst, um die Anzahl der TeilnehmerInnen zu erhöhen. Zu Beginn der Veranstaltung war ein inhaltlicher Input vorgesehen, der den finanzierenden Einrichtungen einen vertieften Einblick in die redaktionelle Arbeit des Verfassungsblogs sowie in damit verbundene strategische und organisatorische Prozesse geben sollte. Anschließend folgte eine Berichterstattung, die bewusst stärker als Austausch angelegt war und die Anmerkungen der Anwesenden gezielt einbezog. Diese Anpassungen orientierten sich an dem Ziel, die Veranstaltung stärker als Raum für Community-Building zu gestalten. Davon profitieren beide Seiten durch die Möglichkeit zum Austausch; zugleich kann der Anreiz für fördernde Einrichtungen steigen, sich als aktive Teilnehmende zu verstehen. Autor*innen beim Verfassungsblog, bzw. Forschende in den Einrichtungen Um diesen Prozess zu unterstützen, wurden AutorInnen des Verfassungsblogs in die Kommunikationsstrategie mit einbezogen. Universitätsbibliotheken sind angebunden an Universitäten und bieten im Kontext von Open Access, Dienstleistungen für Forschende der Einrichtung an. Der Austausch zwischen den Universitätsbibliotheken und Forschenden wird beim Gold-OA-Modell durch die Zahlung von APCs oder BPCs hergestellt. Beim DOA-Geschäftsmodell findet dieser Austausch nicht unbedingt statt, aber die Rückmeldungen von AutorInnen sind für Bibliotheken überaus wichtig, um auch ihre Finanzierungsentscheidungen zu rechtfertigen. Statt eines Publikationsbeitrags wurden daher AutorInnen gebeten, ihre Einrichtungen über den Verfassungsblog und die Möglichkeit einer Finanzierungsbeteiligung zu informieren. Um allerdings den Aufwand für die AutorInnen gering zu halten, wurden nur diejenigen in einer Mail angeschrieben, deren Einrichtungen den Verfassungsblog noch nicht unterstützen, und es wurde eine Kontaktadresse der Bibliothek mit genannt. E-Mail-Vorlage OA-Community / Allgemeine Öffentlichkeit Auf der Webseite des Verfassungsblogs können sich Einrichtungen gezielt über das Open-Access- und Mitgliedschaftsmodell informieren. Die Zielgruppe sind daher nicht primär die AutorInnen des Verfassungsblogs und entsprechend sind die Begriffe und Formulierungen an bibliothekarische Anforderungen angepasst. Neben einer Open-Access-Policy informiert der Verfassungsblog dort über Themen wie Lizenzierung, Langzeitarchivierung, Metadaten und das Finanzierungs- und Mitgliedschaftsmodell. Im OA-Bereich der Verfassungsblogwebseite wurden zusätzlich inhaltliche Beiträge zu OA-Themen und Fortschritten des Verfassungsblogs veröffentlicht. Auch kritische Themen wie die Entfernung des Verfassungsblogs aus dem Directory auf Open Access Journals wurden dort behandelt und auch in einem Editorial-Beitrag thematisiert. Über die Social-Media-Kanäle des Verfassungsblogs (Bluesky, Mastodon, LinkedIn) wurde regelmäßig auch zu den Open-Access-Themen des Verfassungsblogs informiert, beispielsweise zum Stand der Konsortialfinanzierung. Auf Tagungen und in verschiedenen Arbeitsgruppen sind Mitarbeiter*innen des Verfassungsblogs präsent, um das Konzept und die Arbeit der Redaktion auch für die OA-Community sichtbar zu machen und verständlich zu kommunizieren. In Fachbeiträgen wurden u.a. die Forschungsprojekte ELADOAH, OZOR und OpCon vorgestellt und deren Projektziele und –ergebnisse. Dadurch ist der Verfassungsblog nicht nur als DOA-Publikationsprojekt präsent, sondern auch in die Entwicklung von DOA-Finanzierungskonzepten und deren Ausgestaltung involviert. Um als DOA-Publikation sichtbar und auffindbar zu sein gewinnen zunehmend Nachweissysteme an Bedeutung. Seit 2026 ist der Verfassungsblog im Registry des European Diamond Capacity Hub und im Directory of Open Access Books nachgewiesen. Kooperationen Modelle der Kooperation Für den Aufbau einer konsortialen Finanzierung stellt sich neben der Frage nach der Höhe und Struktur der Beiträge auch die Frage, wer die Finanzierung gegenüber den Bibliotheken organisiert. Je nach Publikationsangebot, Fachgebiet und Zielgruppe kommen hierfür verschiedene Kooperationsmodelle in Betracht. Es gibt im Wesentlichen drei Modelle. Das erste Modell ist die Zusammenarbeit mit einem bestehenden nationalen oder regionalen Konsortialführer. Das zweite Modell ist die Beteiligung an einem fachspezifischen Konsortium. Das dritte Modell ist die Zusammenarbeit mit internationalen Open-Access-Kollektiven. Konsortialführer Ein Konsortialführer kümmert sich um die Organisation und Verwaltung der Finanzierung für eine Gruppe von Bibliotheken. In Deutschland spielen dabei vor allem die bestehenden regionalen und überregionalen Bibliothekskonsortien eine Rolle. Ein Beispiel ist das Niedersachsenkonsortium an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen. Über dieses Konsortium können Einrichtungen an verschiedenen gemeinschaftlichen Angeboten mitmachen. Für einen Publikationsanbieter ist die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Konsortialführer vorteilhaft. So muss er nicht mit jeder einzelnen Bibliothek eine eigene Vereinbarung treffen oder die Kommunikation separat führen. Der Konsortialführer sammelt die Interessen und verwaltet die Abläufe der teilnehmenden Einrichtungen. Besonders bei Vertragsabschluss, Rechnungsstellung, Kommunikation und Verlängerung der Vereinbarungen kann er helfen. Für die Bibliotheken liegt der Vorteil vor allem darin, dass sie auf bereits etablierte Abläufe und Ansprechpartner zurückgreifen können. Ein Open-Access-Angebot wird so in die bestehenden Strukturen der Erwerbung und Lizenzverwaltung eingebunden. Für einen Publikationsanbieter kann die Zusammenarbeit mit einem Konsortialführer besonders dann sinnvoll sein, wenn es schon ein funktionierendes Konsortialnetzwerk gibt. Das gilt auch, wenn die Zielgruppe des Publikationsangebots mit diesem Netzwerk weitgehend übereinstimmt. Allerdings liegt bei diesem Modell die Verantwortung für das konkrete Finanzierungsmodell grundsätzlich beim Publikationsanbieter. Der Konsortialführer ist vor allem Vermittler und Administrator. Er entwickelt das Finanzierungsmodell nicht unbedingt selbst und trägt auch nicht immer das finanzielle Risiko der Finanzierung. Fachspezifische Konsortien Eine zweite Möglichkeit ist, die Finanzierung über ein fachspezifisches Konsortium zu regeln. Ein Beispiel dafür ist OLEcon (Open Library Economics), eine Initiative der ZBW, Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft. OLEcon hilft Zeitschriften beim Wechsel zu wissenschaftsgeleitetem Diamond Open Access. Dafür stellt OLEcon ein Finanzierungskonsortium aus Bibliotheken zusammen. Der wichtigste Unterschied zu einem allgemeinen Bibliothekskonsortium liegt in der fachlichen Ausrichtung. Ein regionaler Konsortialführer kann Publikationsangebote aus verschiedenen Fachgebieten zusammenfassen. Ein fachspezifisches Konsortium richtet sich dagegen an eine klar bestimmte wissenschaftliche Community. So können Bibliotheken besser einschätzen, wie wichtig ein Angebot für ihre Fachgebiete ist und wie stark es von ihrer eigenen Forschungsgemeinschaft genutzt wird. Für Publikationsangebote kann dies besonders dann von Vorteil sein, wenn sie eine klar abgegrenzte Fachcommunity ansprechen. Die Bedeutung des Publikationsangebots lässt sich dann besser über die Fachrelevanz vermitteln. Gleichzeitig kann man potenzielle Unterstützer gezielter finden. Bei OLEcon wird zum Beispiel ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Publikationen von Forschenden einer Einrichtung oder die Mitarbeit ihrer Forschenden in Editorial Boards Gründe für eine finanzielle Unterstützung sein können. Ein fachspezifisches Konsortium kann so nicht nur eine verwaltende Aufgabe übernehmen. Es kann auch als fachliche Vermittlungsstelle zwischen Publikationsprojekt und Bibliotheken dienen. Das ist vor allem für kleinere oder wissenschaftlich geführte Publikationsprojekte wichtig, die nicht die Bekanntheit oder Reichweite großer Verlage haben. Internationale Open-Access-Kollektive Eine dritte Form der Zusammenarbeit bieten internationale Organisationen, die gemeinsame Finanzierungsmodelle für Open Access organisieren. Ein Beispiel für Bücher ist das Open Book Collective (OBC). Das OBC bringt Bibliotheken, Verlage und Publikationsdienstleister zusammen. Es ermöglicht Bibliotheken, einzelne „Supporter Programmes“ oder gebündelte Pakete zu unterstützen. Die Finanzierung beschränkt sich damit nicht auf eine einzelne Publikation oder einen einzelnen Verlag. Sie kann mehrere Open-Access-Initiativen gleichzeitig umfassen. Das OBC übernimmt dabei eine größere Rolle als ein klassischer Konsortialführer. Es stellt eine eigene Infrastruktur bereit. Über diese können Open-Access-Initiativen ihre Finanzierungsangebote präsentieren und Bibliotheken passende Unterstützungsprogramme auswählen. Die teilnehmenden Einrichtungen können einzelne Programme oder Pakete abonnieren. Das OBC übernimmt danach zum Beispiel die Zahlungsabwicklung. Für Zeitschriften verfolgt das 2026 gestartete Open Journals Collective (OJC) einen ähnlichen Ansatz, der sich aber auf Journals konzentriert. Das OJC bringt Bibliotheken, University Presses und gemeinnützige Verlage zusammen. Es bündelt Investitionen in von der Wissenschaft geführte Diamond-OA-Zeitschriften. Bibliotheken können so nicht nur einzelne Zeitschriften, sondern auch größere Kollektionen unterstützen. Ein Funding Committee aus Bibliotheksmitgliedern begleitet die Verteilung der Finanzierung. Der Vorteil solcher internationalen Kollektive liegt vor allem in ihrer Reichweite und ihrer Funktion, Angebote zu bündeln. Ein Publikationsanbieter kann so auf ein internationales Netzwerk von Bibliotheken und anderen Forschungseinrichtungen zugreifen. Er muss dafür keine eigenen Strukturen zur Akquise und Verwaltung für jede einzelne Einrichtung aufbauen. Außerdem hängt die Finanzierung weniger von bestimmten nationalen oder regionalen Bibliotheksstrukturen ab. Welches Modell eignet sich? Die Wahl des Kooperationspartners sollte sich daher an der Struktur des Publikationsangebots und an der anvisierten Finanzierungscommunity orientieren: Kooperationsmodell Typische Funktion Besonders geeignet für Regionaler/nationaler Konsortialführer Bündelung und administrative Abwicklung der Bibliotheksbeteiligungen Publikationsangebote mit breiter oder regionaler Bibliothekszielgruppe Fachspezifisches Konsortium Bündelung fachlich interessierter Einrichtungen und Vermittlung der fachlichen Relevanz Publikationen mit klarer fachlicher Zielgruppe Internationales Open-Access-Kollektiv Internationale Sichtbarkeit, Bündelung mehrerer OA-Angebote und zentrale Finanzierungsinfrastruktur Publikationsangebote mit internationaler Zielgruppe und Interesse an einer breiteren Bibliotheksbasis Die Modelle schließen sich nicht grundsätzlich gegenseitig aus. Ein Publikationsanbieter kann zum Beispiel zuerst mit einem regionalen Konsortialführer arbeiten. Später kann er zusätzlich internationale Partner einbinden. Es ist wichtig, die Rollen klar zu bestimmen. Wer wirbt die Einrichtungen an? Wer schließt die Vereinbarungen? Wer stellt die Rechnungen? Wer übernimmt die Kommunikation? Und wer trägt das Risiko, wenn die gewünschte Finanzierung nicht erreicht wird? Deshalb sollte man diese Aufgaben schon bei der Suche nach Kooperationspartnern klären. Wenn ein Partner nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Gewinnung, Bündelung und fachliche Vermittlung übernimmt, verändert sich das Finanzierungsmodell. Es geht dann weg von einer selbst organisierten Konsortialfinanzierung hin zu einer Finanzierung über eine vorhandene kollektive Infrastruktur. Der Weg des Verfassungsblogs zu verschiedenen Finanzierungs- und Kooperationsstrukturen Die Konsortialfinanzierung des Verfassungsblogs ist nicht von Anfang an nach einem festen Modell aufgebaut worden. Sie hat sich vielmehr Schritt für Schritt entwickelt. Dabei wurden unterschiedliche Kooperationsformen ausprobiert und an die Erfahrungen des Verfassungsblogs, die Bedürfnisse der beteiligten Bibliotheken und die jeweiligen Rahmenbedingungen angepasst. Heute nutzt der Verfassungsblog verschiedene Wege, um seine Publikationstätigkeit zu finanzieren. Bibliotheken aus dem DACH-Raum werden über das Niedersachsenkonsortium betreut. Mit internationalen Einrichtungen gibt es direkte Vereinbarungen. Die Buchpublikationen wurden zu Beginn über Book Processing Charges finanziert, später wurde ein Teil der Kosten durch das Open Book Collective (OBC) als Finanzierungsstruktur getragen. Die Aufbauphase mit Knowledge Unlatched In der Anfangszeit der Konsortialfinanzierung arbeitete der Verfassungsblog mit Knowledge Unlatched zusammen. Schon 2021 führten sie gemeinsam eine Pledging-Runde durch. Das Ziel war, einen Teil der Kosten für den Redaktionsbetrieb durch Beiträge von Bibliotheken zu decken. Die Zusammenarbeit lief in den folgenden Jahren weiter. Bis Ende 2024 konnten Einrichtungen deshalb sowohl über das Niedersachsenkonsortium als auch über Knowledge Unlatched zur Finanzierung des Verfassungsblogs beitragen. Für den Verfassungsblog war diese Zusammenarbeit vor allem in der Anfangsphase hilfreich. Knowledge Unlatched hatte schon Strukturen und Erfahrung im Kontakt mit Bibliotheken. Deshalb konnten sie eine Aufgabe übernehmen, für die der Verfassungsblog erst eigene Erfahrung und Kapazitäten aufbauen musste. Gleichzeitig konnte der Verfassungsblog ausprobieren, ob und unter welchen Bedingungen Bibliotheken bereit sind, ein wissenschaftlich geführtes und dauerhaft frei zugängliches Blog durch institutionelle Beiträge mitzufinanzieren. Die Zusammenarbeit endete später. Auch die veränderten Bedingungen bei Knowledge Unlatched nach der Übernahme durch einen kommerziellen Anbieter spielten eine Rolle. Für den Verfassungsblog stellte sich deshalb erneut die Frage, welche Formen der Zusammenarbeit und Finanzierung langfristig zur eigenen Ausrichtung als gemeinnütziges und wissenschaftsgeleitetes Open-Access-Projekt passen. Danach lief die Finanzierung stärker über bestehende Konsortien von Bibliotheken und direkte Absprachen mit internationalen Einrichtungen. Der DACH-Raum: Zusammenarbeit mit dem Niedersachsenkonsortium Seit 2024 betreut das Niedersachsenkonsortium an der Niedersächsischen Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen teilnehmende Einrichtungen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Bis Ende 2025 gab es außerdem eine Zusammenarbeit mit dem Sachsenkonsortium an der Sächsischen Landesbibliothek, Staats- und Universitätsbibliothek Dresden. Die Zusammenarbeit mit einem bestehenden Konsortium macht vor allem die Verwaltung der Finanzierung einfacher. Der Verfassungsblog muss nicht mit jeder Bibliothek im DACH-Raum eigene Verträge abschließen und alle Abläufe einzeln betreuen. Bestehende Strukturen und Kommunikationswege können stattdessen genutzt werden. Für die Bibliotheken hat das den Vorteil, dass ihre Beteiligung an der Finanzierung in einen schon bekannten organisatorischen Rahmen eingebettet ist. Die Zusammenarbeit heißt aber nicht, dass das Finanzierungsmodell ganz an den Konsortialführer abgegeben wird. Verfassungsblog bleibt weiter zuständig für die Entwicklung des Mitgliedschaftsmodells, die Festlegung der Beitragshöhen und die Vermittlung des Finanzierungsbedarfs. Der Konsortialführer kümmert sich vor allem um die Bündelung und die Verwaltung der teilnehmenden Einrichtungen. Für andere Publikationsprojekte kann es besonders interessant sein, mit einem bestehenden Konsortium zusammenzuarbeiten, wenn dort schon viele potenzielle Unterstützer erreicht werden. Gleichzeitig sollte vor Beginn der Zusammenarbeit klar festgelegt werden, welche Aufgaben der Konsortialführer übernimmt und welche beim Publikationsanbieter bleiben. Internationale Einrichtungen: direkte Vereinbarungen Für internationale Einrichtungen, die nicht vom Niedersachsenkonsortium abgedeckt werden, hat sich beim Verfassungsblog ein anderer Weg entwickelt. Hier schließen einzelne Bibliotheken und Forschungseinrichtungen direkte Vereinbarungen. Im Jahr 2025 gab es solche Vereinbarungen mit zehn internationalen Einrichtungen.  Direkter Kontakt gibt mehr Möglichkeiten, auf die verschiedenen Bedingungen der einzelnen Einrichtungen einzugehen. Gleichzeitig bringt er mehr Verwaltungsaufwand mit sich. Die Finanzierungsstrukturen, Zuständigkeiten und verfügbaren Budgets unterscheiden sich international oft stark. Ob eine Einrichtung sich beteiligt, hängt nicht nur davon ab, wie viele Beiträge ihre Forschenden veröffentlichen. Auch institutionelle Zuständigkeiten, vorhandene Budgets und die jeweiligen Förder- und Open-Access-Strategien spielen eine Rolle. Direkte Vereinbarungen sind deshalb vor allem dann sinnvoll, wenn kein passendes Konsortium vorhanden ist oder wenn eine Einrichtung gezielt angesprochen werden soll. Gleichzeitig sollte man den zusätzlichen Aufwand für Akquise, Vertragsabschluss, Rechnungsstellung und die jährliche Verlängerung der Vereinbarungen von Anfang an mit einplanen. Buchpublikationen: Finanzierung über das Open Book Collective Für seine Buchveröffentlichungen war der Verfassungsblog zu Beginn vor allem auf Book Processing Charges angewiesen. Um auch die Buchpublikationen in eine DOA-Finanzierungsmodell zu überführen, wurde eine Kooperation mit dem Projekt Open Book Collective (OBC) aufgebaut. Das OBC stellt eine internationale Plattform bereit, über die Bibliotheken gemeinsam Open-Access-Bücher unterstützen können. So kann der Verfassungsblog die Finanzierung einzelner Bücher oder des gesamten Buchprogramms durch eine größere internationale Gruppe von Einrichtungen ergänzen. Für die Buchpublikationen des Verfassungsblogs gibt es damit eine zusätzliche Möglichkeit, internationale Bibliotheken als Unterstützer zu gewinnen.